Zeitgemässe gesetzliche Grundlage für die SVA Aargau - Vorlage bereit für 2. Lesung im Grossen Rat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) teilweise zu revidieren. Das teilt die Staatskanzlei mit. Damit soll die SVA Aargau eine zeitgemässe rechtliche Grundlage erhalten. Der Grosse Rat hat der Botschaft in 1. Beratung mit 118:0 Stimmen zugestimmt, weshalb sie für die 2. Beratung nur geringfügige Änderungen enthält.
Das geltende EG AHVG/IVG entspricht laut Mitteilung nicht mehr den Anforderungen eines modernen Organisationserlasses. Die vorgeschlagene Änderung des EG AHVG/IVG bringt im Wesentlichen folgende Änderungen mit sich:
- Das EG AHVG/IVG soll neu Gesetz über die SVA Aargau (SVAG) heissen. Damit widerspiegelt der Erlasstitel den Inhalt des Gesetzes besser.
- Die Aufgaben der Verwaltungskommission als oberstes Leitungsorgan sollen präzisiert werden.
- Weiter soll die Geschäftsleitung neu Organstellung erhalten (bisher hatte die Direktorin oder der Direktor Organstellung).
- Es soll eine Rechtsgrundlage für die SVA Aargau zum Eingehen von Kooperationen mit Durchführungsstellen anderer Kantone geschaffen werden.
- Die Gemeindezweigstellen der SVA Aargau bleiben bestehen. Im EG AHVG/IVG soll die Grundlage geschaffen werden, dass die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und der SVA Aargau weiterentwickelt werden kann.
- Mit der Botschaft zur 2. Beratung beantragt der Regierungsrat neu die Aufnahme einer Regelung, die ermöglichen soll, dass der Regierungsrat für die Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit zusätzliche Bestätigungen von Revisoren einholen kann.
Inkraftsetzung auf 1. Dezember 2025 geplant
Die 2. Beratung im Grossen Rat ist im Frühling 2025 vorgesehen. Das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderung ist – bei unbenutzter Referendumsmöglichkeit – auf den 1. Dezember 2025 geplant.
Botschaft an den Grossen Rat: GR 25.56