Wie wird die Bevölkerung beim behindertengerechten Umbau von Bushaltestellen einbezogen?

Der Kanton Aargau ist verpflichtet, das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bis Ende Dezember 2023 umzusetzen und unter anderem die Bushaltestellen behindertengerecht umzubauen. Im Rahmen dieser Umsetzung sollen auch die Bushaltestelle Mitteldorf im Ortsteil Wil der Gemeinde Mettauertal umgebaut werden. Das hält Miro Barp (SVP/Brugg) in einer im Grossen Rat eingereichten Interpellation fest.

Zu diesem Zweck sei ein Anstösser enteignet worden, schreibt Barp weiter, und die Bushaltestelle solle so platziert werden, "dass die Wartenden direkten Einblick in die Küche des enteigneten Anwohners erhalten". Der Umbau erfolge, obwohl sich auf der Ausstiegsseite kein Trottoir befinde.

Die Fahrgäste müssten nach dem Aussteigen die rege befahrene Strasse überqueren, wobei das Trottoir auf der anderen Strassenseite nicht einmal rollstuhlgängig sei, schreibt Barp weiter. So stellt er dem Regierungsrat mehrere Fragen, etwa wie oft es im Zusammenhang mit dem Umbau von Bushaltestellen zwecks Umsetzung des BehiG zu Enteignungen gekommen sei. Oder wie die Bevölkerung einbezogen werde, wenn Bushaltestellen in einer Ortschaft behindertengerecht umgebaut werden? Und weiter: "Warum werden kleine Bushaltestellen behindertengerecht umgebaut bevor die Bahnhöfe in den Zentren behindertengerecht eingerichtet sind (Beispiel: behindertengerechte Bushaltestelle im Mettauertal, aber kein behindertengerechter Zugang im Bahnhof Brugg)?

Entschädigung für Wertverlust der Liegenschaft?

Schliesslich will Barp wissen, ob Hauseigentümer auch für den Wertverlust ihrer Liegenschaft entschädigt werden, "wenn sie zwecks Umsetzung des BehiG enteignet werden und Bushaltestellen neu unmittelbar vor das Haus zu stehen kommen"? Wie viele Bushaltestellen haben der Kanton Aargau und die Aargauer Gemeinden bisher behindertengerecht saniert? Und wie viele Sanierungen sind noch ausstehend?