Burkart hinterfragt Neuregelung für die landesweit 5000 Sirenen
In der letzten Totalrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist die Zuständigkeit bei den stationären Sirenen von den Kantonen an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) übertragen worden.
Die Kantone stellen demnach noch bis längstens vier Jahre nach Inkrafttreten des revidierten BZG den Unterhalt und die Betriebsbereitschaft der Sirenen sicher. Der Bund entschädigt sie dafür mit höchstens 400 Franken pro Sirene und Jahr. Diese Übergangsfrist läuft am 31. Dezember 2024 ab.
Nun hat der Präsident der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) laut Burkart die Mitglieder der SiK-N darauf hingewiesen, dass die Entschädigung der Kantone für deren Aufwand bei den Sirenen in der Botschaft zu definieren sei. Er habe zudem vom Bund gefordert, dass die Entlastung der Kantone im Bereich der Sirenen im Detail darzustellen sei. Dies sei bis zum heutigen Tag nicht nicht geschehen, kritisiert Burkart.
Kantone wollen 800 Franken pro Sirene/Jahr
Diese Regierungskonferenz habe die Bundespräsidentin darauf hingewiesen, dass die Kantone ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr für die Sirenen zuständig seien. Zudem habe die Umsetzungsplanung gezeigt, dass die Ausführung der Aufgaben durch den Bund nicht sinnvoll erscheine und das erforderliche Fachwissen und -personal fehle. Das BABS versuchte, vorgängig mit den Kantonen eine Lösung zu finden. Diese sah eine Vergütung der Kantone von 450 Franken pro Sirene und Jahr vor. Weil die Zuständigkeiten für die Sirenen beim Bund verbleiben würden, vertritt die RK MZF die Ansicht, dass die Kantone für sämtliche durch sie im Auftrag des Bundes übernommenen Arbeiten kostendeckend entschädigt werden müssen, was einem Betrag von mindestens 800 Franken pro Sirene und Jahr entspricht.
Diese Verhandlungen führten zu keiner Einigung, schreibt Burkart. Deshalb plant der Bund, die Aufgaben ab dem 1. Januar 2025 zu übernehmen. Aus Sicht der RK MZF ist dieses Vorgehen fragwürdig, da der Bund dadurch ein funktionierendes System ohne Not gefährde. Weiter habe der Bund nicht genügend Zeit, um das erforderliche Fachwissen aufzubauen und die zahlreichen rechtlichen Fragen zu klären, die sich mit der Übernahme dieser Aufgaben stellen.
Deshalb stellt er in einer in der dritten Woche der Frühlingssession 2024 eingereichten Interpellation unter anderen folgende Fragen:
- Ist der Bundesrat noch immer überzeugt, dass es die richtige strategische Vorgabe ist, die Aufgaben der Planung, Umsetzung, Unterhalt und Reparatur der schweizweit rund 5'000 stationären Sirenen dem BABS zu übertragen, und falls ja: warum?
- Wie beurteilt und rechtfertigt der Bundesrat das Risiko, dass mangels Kenntnis der Örtlichkeiten und der konkreten Ansprechpartner in den Gemeinden das BABS seine neue Aufgabe gar nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand der Kantone und Gemeinden wahrnehmen kann?
- Wie gedenkt der Bundesrat, den Aufwand der Kantone und Gemeinden ab dem 1. Januar 2025 zu entschädigen?
- Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der anstehenden Revision des BZG die Zuständigkeit bei der Planung und Umsetzung, dem Unterhalt, der Reparatur und der Koordination mit den Gebäudeeigentümern neu zu regeln?