Wie sieht das aargauische Förderprogramm Energie künftig aus? - Grosser Rat entscheidet
Der aargauische Grosse Rat beugt sich heute über zwei grosse Geschäfte: Über das Budget für 2025, und zuvor aber über das neue Förderprogramm Energie. Die Ausgangslage ist so, dass die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) dem von der Regierung beantragten Verpflichtungskredit für die neue Etappe des Förderprogramms Energie grundsätzlich zustimmt.
Da die allfälligen Auswirkungen der am 20. September 2024 präsentierten Sparvorschläge des Bundesrats auf die Beiträge des Bundes an die Gebäudeprogramme der Kantone noch unklar sind, schlägt die Kommission UBV dem Grossen Rat hingegen vor, die neue Etappe des Förderprogramms Energie auf zwei Jahre zu beschränken.
Minderheit will Kreditrahmen schlicht halbieren
Damit würde der Kanton Zeit gewinnen, sein Programm an die ab dem Jahr 2027 zu erwartenden neuen Gegebenheiten anzupassen. Mit der Reduktion des Programms auf zwei Jahre soll sich auch die Kredithöhe reduzieren. Eine Kommissionsminderheit schlägt vor, den vom Regierungsrat in seiner Botschaft beantragten Bruttokredit von 176,5 Millionen Franken einfach zu halbieren und für das Programm Mittel in Höhe von 88,25 Millionen Franken bereitzustellen.
Das schlägt die Mehrheit der UBV vor
Eine Mehrheit der UBV-Mitglieder spricht sich jedoch dafür aus, sich stattdessen an der Kredithöhe gemäss Anhörungsbericht zu dieser Vorlage vom 13. März 2024 zu orientieren. Die Kommission UBV schlägt dem Grossen Rat somit für die neue Etappe des Förderprogramms Energie einen Bruttokredit von 97,2 Millionen Franken für die Jahre 2025 und 2026 vor. Die zusätzlichen Mittel von 8,95 Millionen Franken sollen für eine Anhebung der Fördersätze für Luft-Wasser-Wärmepumpen und/oder für die Unterstützung von Fernwärmezentralen und -netzen eingesetzt werden.
Das beantragt die Regierung
Der Regierungsrat beantragt in seiner Botschaft vom 11. September 2024 zum Förderprogramm Energie 2025–2028 einen Bruttokredit von 176,5 Millionen Franken. Mit diesen Mitteln sollen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der Finanzierung von Massnahmen an der Gebäudehülle, von Holzheizungen, Wärmepumpen, Anschlüssen an ein Wärmenetz und solarthermische Anlagen sowie die Finanzierung von Wärmenetzprojekten unterstützt werden.
Sinkende Einnahmen aus der CO₂-Abgabe und Sparvorschläge des Bundesrats
In seinen Berechnungen ging der Regierungsrat davon aus, dass der Bund Beiträge von 128,5 Millionen Franken an den Bruttokredit leisten werde. Die kantonalen Beiträge würden entsprechend bei rund 48 Millionen Franken liegen. Am 20. September 2024 hat der Bundesrat allerdings seine Sparvorschläge präsentiert. Wie sich diese allenfalls auf die Mitfinanzierung der kantonalen Energieförderprogramme im Gebäudebereich durch den Bund ab dem Jahr 2027 auswirken werden, ist vorläufig noch unklar. Zudem könnten auch die sinkenden Einnahmen des Bundes aus der CO₂-Abgabe zu einer Reduktion seiner Beiträge führen.