Wie künftig die Restkosten in den Pflegeheimen den Gemeinden verrechnen?

Der Regierungsrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die gesamthaft im Kanton Aargau anfallenden Restkosten für die stationäre Pflege den Gemeinden nach Massgabe derer Einwohnerzahl weiterverrechnet werden. Dies fordert eine von Vertretern aus vier Fraktionen unterzeichnete Motion von Motion Tobias Hottiger, FDP, Zofingen (Sprecher), Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri, Martin Egloff, FDP, Wettingen, Lucia Engeli, SP, Unterentfelden, Manuela Ernst, GLP, Wettingen, Karin Faes, FDP, Schöftland, Karin Koch Wick, Mitte, Bremgarten, und Arsène Perroud, SP, Wohlen.

Die Motionärinnen und Motionäre begründen ihre Forderung so: Gemäss Pflegeverordnung (PflV) des Kantons Aargau § 19 Abs. 5 rechnen die stationären Pflegeeinrichtungen die Restkosten direkt mit der kantonalen Clearingstelle ab, die diese ihrerseits der zuständigen Gemeinde weiterverrechnet. Gemäss § 22 PflV ist diejenige Gemeinde zuständig für die Übernahme der Restkosten, in der die anspruchsberechtigte Person vor dem Eintritt in die Pflegeeinrichtung Wohnsitz hatte. Gleiches gilt, wenn die anspruchsberechtigte Person eine der Pflegeeinrichtung angegliederte Einrichtung mit dem Angebot betreutes Wohnen wählt, allerdings nur, wenn die Pflegedienstleistungen der Einrichtung von Anfang an in Anspruch genommen werden.

Aufgrund dieser Bestimmungen gab es bereits in der Vergangenheit wiederholt Diskussionen um die Aufgabenteilung unter den einzelnen Gemeinden bzw. zwischen Gemeinden und Kanton bei der Finanzierung der stationären Langzeitpflege, heisst es in der Motion. Aus Sicht der Motionäre wäre es die fairste Lösung, wenn man sämtliche im Kanton Aargau anfallenden Restkosten für die stationäre Pflege den Gemeinden nach Massgabe derer Einwohnerzahl weiterverrechnen würde.

Angebote zum Wohnen im Alter sind häufig ein Zwischenstopp

Diese Praxis kommt beispielsweise bei der Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen ebenfalls zur Anwendung (vgl. Betreuungsgesetz des Kantons Aargau § 24 Abs. 3), heisst es dazu weiter. Angebote zum Wohnen im Alter seien häufig ein Zwischenstopp auf dem Weg in eine stationäre Pflegeeinrichtung.

Gemeinden mit vielen Angeboten zum Wohnen im Alter werden mit überproportional hohen Pflegerestkosten bestraft

Werden Pflegedienstleistungen von den betreffenden Personen nicht von Anfang an in Anspruch genommen, muss die Standortgemeinde bei einem späteren Eintritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung die Restkosten bezahlen. Somit werden Gemeinden mit vielen Angeboten zum Wohnen im Alter mit überproportional hohen Pflegerestkosten bestraft, halten die Motionärinnen und Motionäre fest.

Die bestehenden Bestimmungen stellen für sie einen negativen Anreiz dar, Angebote für Wohnen im Alter zu fördern. Das unterlaufe die Bemühungen des Kantons Aargau, älteren Personen möglichst lange das Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Es brauche angesichts der demografischen Entwicklung zunehmend Angebote für Wohnen im Alter.

"Gemeinden nicht durch negative Anreize abschrecken"

Die Gemeinden seien in der Pflicht, diese entweder selbst zu finanzieren und/oder entsprechende Rahmenbedingungen für private Investoren zu schaffen. Dabei sollten sie nicht durch negative Anreize abgeschreckt werden, wie sie aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen im Pflegegesetz und der Pflegeverordnung bestehen.

Der Grosse Rat hat am 11. Juni 2024 die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) 2030 genehmigt. Damit wurde im Grundsatz bestätigt, dass weiterhin die Gemeinden den Anteil der öffentlichen Hand an den Pflegekosten übernehmen und keine Verschiebung dieser Last zum Kanton erfolgt. Damit sind die Rahmenbedingungen geklärt.

Aus Sicht der Motionäre ist es nun an der Zeit, die Aufteilung der Kosten unter den Gemeinden zu regeln. Eine Verrechnung nach Massgabe der Einwohnerzahl würde neben einer faireren Verteilung der finanziellen Belastung zudem zu einer Reduktion des bürokratischen Aufwandes führen, sind die Motionärinnen und Motionäre überzeugt.