Das antwortete der Bundesrat auf Aargauer Anfragen zum Poststellennetz und zu Flügen mit dem Bundesratsjet
In der Aargauer Zeitung vom 29.05.24 können wir lesen, dass die Post rund 170 Filialen schliesst. Sie kommt immer weniger ihrem eigentlich Auftrag nach und der Service Public wird mehr und mehr abgebaut. Dies schrieb Nationalrätin Stefanie Heimgartner (SVP/AG) in einer Einfachen Anfrage an den Bundesrat.
Gleichzeitig stieg die Post in das Telekomangebot ein und bietet mit Post-Mobile ein Handyangebot - notabene vom Swisscom-Konkurrent Salt - an, fragte Heimgartner. Und weiter: "Ist angedacht, dass die Swisscom zukünftig Pakete zusammen mit z.B. DPD verschickt?"
Eine mündliche Antwort, nach der Heimgartner wohl nicht viel mehr wusste als zuvor, bekam sie im Nationalrat von Uvek-Vorsteher Albert Rösti. Er sagte: "Ja, Frau Heimgartner, der Bundesrat führt die bundesnahen Unternehmen mittels Vorgabe von strategischen Zielen. Aus diesen lässt sich erkennen, welche Strategie der Bundesrat mit dem jeweiligen Unternehmen verfolgt. Die Ziele finden Sie auch im Detail auf der jeweiligen Website, wo Sie sie auch herunterladen können."
Mit neuen Geschäftsfeldern Umsatzrückgang kompensieren
Die Post und die Swisscom sähen sich mit grossen Herausforderungen konfrontiert: Bei der Swisscom seien aufgrund des gesättigten Marktes die Erträge im Schweizer Kerngeschäft unter Druck, sagte Rösti weiter. Bei der Post führten die deutlichen Mengenrückgänge in den Kernmärkten wie Briefpost und Barzahlungsverkehr zu einer schwindenden Ertragskraft. Die Unternehmen seien daher darauf angewiesen, mit dem Aufbau neuer Geschäftsfelder den Umsatzrückgang zu kompensieren
Anfangs Mai reisten Nationalratspräsident Eric Nussbaumer und Ständeratspräsidentin Herzog mit dem Lufttransportdienst des Bundes (VPRG) nach Rom. Gemäss einer Parlamentarischen Initiative Töngi bzw. VPRG seien die Parlamentsangehörigen angehalten Flugreisen zu vermeiden und die Bahn vorzuziehen, schreibt Nationalrat Thomas Burgherr (SVP/AG) in einer Einfachen Anfrage an den Bundesrat. Er fragte dazu: "Aufgrund welcher Kriterien wurde entschieden, dass in diesem Falle eine Flugreise der Reise per Bahn zu bevorzugen sei?"
Die schriftliche Antwort des Büros lautet so: Gestützt auf die Verordnung über den Lufttransportdienst des Bundes und auf die Weisung der Verwaltungsdelegation betreffend internationale Aktivitäten von ständigen und nicht ständigen parlamentarischen Delegationen können die Ratspräsidien bei Bedarf auf den Lufttransport des Bundes zurückgreifen.
Bei Lufttransporten des Bundes entstehen seit dem 1. Januar 2019 für die Parlamentsdienste und das Parlament keine Kosten mehr. Diese Änderung der Verrechnung wurde vom Bundesrat beschlossen, um eine bessere Auslastung der Flotte sicherzustellen und die Anzahl von Leerflügen zu verringern.
Eine Dienstleistung des LTDB könne nur beansprucht werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
a. Die Dienstleistung ist im Vergleich mit Linienflügen oder anderen Transportmitteln wirtschaftlicher.
b. Die Dienstleistung vermindert die Unannehmlichkeiten oder die Dauer der Reise erheblich.
c. Die Dienstleistung ist aus Gründen der Sicherheit, der Diskretion oder der Repräsentation erforderlich.
Die Ratspräsidien haben dabei jeweils die Möglichkeit, eingeladene in- und ausländische Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Mitarbeitende der Parlamentsdienste, Gäste oder Delegationen mitzunehmen. Die Ratspräsidenten haben sich - wie einige ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger - für den Hinflug nach Rom am 5. Mai 2024 aufgrund der Erfüllung der Voraussetzungen für diese Variante entschieden.
Die Rückkehr am 7. Mai 2024 erfolgte laut Auskunft des Büros für den Nationalratspräsidenten und seiner Begleitperson gemeinsam mit der Bundespräsidentin und ihrer Delegation mit dem Lufttransportdienst des Bundes. Die Rückreise der Ständeratspräsidentin erfolgte einige Tage später mit dem Zug.
Was ist das Kriterium für die Festlegung der Kostendämpfungsziele?
Nationalrätin Maya Bally (Die Mitte-EVP-Fraktion/AG) hat eine einfache Anfrage eingereicht. Darin schreibt sie: "Die Lohnentwicklung im Vergleich mit dem Kostenanstieg im Gesundheitsbereich scheint für den Bundesrat kein Kriterium zu sein." Und sie will wissen: "Welches Kriterium schlägt der Bundesrat dann für die Festlegung der Kostendämpfungsziele im Gesundheitsbereich vor?"
Wie verpflichtend ist die Übernahme der EU-Verordnung zur Deklaration von Nährwert und Zutaten im Wein für die Schweiz?
Andreas Meier (Mitte/EVP-Fraktion) will mit einer am 27. Mai eingereichten Anfrage vom Bundesrat in Erfahrung bringen, wie verpflichtend die Übernahme der EU-Verordnung 2021/2117 zur Deklaration von Nährwert und Zutaten im Wein für die Schweiz ist. Er begründet dies so: Schweizer Wein werde mehrheitlich lokal oder inländisch vermarktet, schreibt Meier in seinem Vorstoss. Nur wenige Prozente der Schweizer Weinproduktion werden exportiert.
Er will deshalb wissen: "Ist die Schweiz bei der gegenwärtigen Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der EU kategorisch gezwungen das EU-Recht bei der Weindeklaration zu übernehmen? Wie viel Eigenbestimmung bleibt der Schweiz diesbezüglich bei den aktuellen Verhandlung mit der EU und zu welchen Konsequenzen?"
NEAT-Zulaufstrecken: Sind Bundesgelder nach Deutschland und/oder Italien geflossen?
In einer einfachen Anfrage schreibt Stefanie Heimgarrtner (SVP/AG), Deutschland und Italien hätten sich gemeinsam mit der Schweiz in den 90er-Jahren verpflichtet, das Bahnnetz und insbesondere die Zulaufstrecken zur NEAT schrittweise und in Anlehnung an die Nachfrage auszubauen. Es sei bekannt, dass vor allem Deutschland noch nicht so weit fortgeschritten ist wie die Schweiz. Jetzt will Heimgartner vom Bundesrat wissen: "Sind hierfür Gelder von der Schweiz geflossen? Wenn ja, wie viel und für welche Teilabschnitte wurden diese eingesetzt?"
Welche Rechnung liegt der Planung der zwei schweren Divisionen zugrunde?
Und gleich noch eine einfache Anfrage von Stefanie Heimgartner. Sie schreibt darin, dass für die beiden geplanten schweren Divisionen die rund 134 gewarteten und 71 eingelagerten Kampfpanzer ausreichen sollen. Die USA rechnet für eine Division aber mit ca. 261 Kampfpanzern (1. Armored Division), so Heimgartner dazu, Russland pro Division mit ca. 188 Kampfpanzern (4. Russische Garde Panzerdivision). Nun will sie vom Bundesrat wissen: "Welche Rechnung hat der Bundesrat als Grundlage genommen, um die benötigten Panzer für die Neuaufstellung der Armee zu ermitteln?"
Wartefrist beim Familiennachzug vorläufig Aufgenommener neu 2 statt 3 Jahre?
Nationalrat Christoph Riner (SVP/AG) hat folgende einfache Anfrage eingereicht: Seit 1. Mai läuft die Vernehmlassung Anpassung Wartefrist beim Familiennachzug von vorl. Aufgenommenen von bisher 3 auf 2 Jahre. Bereits heute werde die durch Rechtsprechung (EGMR und Bundesverwaltungsger.) festgesetzte Zweijahresfrist angewendet, schreibt Riner.
Er fragt dazu: "Höhlt diese Vorgehensweise das laufende Vernehmlassungsverfahren nicht völlig aus?
Was passiert, wenn die Anpassung der Wartefrist nicht angenommen wird?
Müssen die Anforderungen auch mit heutiger Praxis vollständig erfüllt sein?"
Was der Bundesrat antwortete
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe in einem Grundsatzurteil festgehalten, dass eine gesetzliche Wartefrist von drei Jahren beim Familiennachzug von ausländischen Personen nicht vereinbar ist mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), antwortete der Bundesrat am Montag Christoph Riner.
Das Bundesverwaltungsgericht habe diese Rechtsprechung daraufhin übernommen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) müsse daher bereits ab einer Wartefrist von zwei Jahren prüfen, ob die Voraussetzungen für den Familiennachzug gegeben sind. Damit ist dieses Urteil umgesetzt. Um Rechtssicherheit zu schaffen, will der Bundesrat diese Praxisanpassung auf Gesetzesebene umsetzen. Würde die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht angenommen werden, müsste das weitere Vorgehen geprüft werden.
Die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung des Familiennachzugs von vorläufig Aufgenommen bleiben unverändert, so der Bundesrat weiter: "Dazu gehören insbesondere das Zusammenwohnen, eine bedarfsgerechte Wohnung sowie kein Bezug von Sozialhilfe."
Was ist der Wert funktionsfähiger Ökosysteme und was kostet uns ihr fortschreitender Verlust?
Nationalrat Matthias Jauslin (FDP/AG) nimmt in seiner einfachen Anfrage Bezug auf einen Text des BAFU auf dessen Webseite. Da heisst es: «Die Biodiversität ist die zentrale Lebensgrundlage für den Menschen.» Sie sei Basis für die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme, welche zahlreiche Leistungen von hohem ökologischem, wirtschaftlichem und sozialem Wert erbringe.
Jauslin will jetzt vom Bunesrat wissen: "Welches sind die wichtigsten Ökosystemleistungen der Biodiversität in der Schweiz? WaBiodiversität, unsere Lebensgrundlage: Sägen wir am Ast, auf dem wir sitzen?ihr Wert und was kostet uns ihr fortschreitender Verlust, ökologisch, wirtschaftlich und sozial?"
Biodiversität: Sägen wir am Ast, auf dem wir sitzen?
In einer weiteren einfachen Anfrage von Matthias Jauslin geht es um die Biodiversität. Der Bundesrat habe auf eine Interpellation geschrieben: «Gemäss der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 verbraucht die Weltbevölkerung mehr Ressourcen, als die Ökosysteme bereitstellen können». Zu einer weiteren Interpellation antworte er: «Heute liegt die Inlandproduktion in gewissen Regionen der Schweiz über dem ökologisch tragbaren Niveau, was sich mittel- und langfristig negativ auf die Produktionskapazitäten und damit auf die Versorgungssicherheit auswirkt.»
Jauslin will vom Bundesrat jetzt wissen: "Sägen wir am Ast, auf dem wir sitzen?"
Anmerkung der Redaktion: Sollten bis am Montag 3. Juni noch weitere Anfragen eingehen, stellen wir diese auch gern vor.