Was, wenn die Rechnung für den Rettungstransport nicht bezahlt wird?

Die Fraktion Die Mitte (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Wallbach hat in der letzten Grossratssitzung der Legislatur zu Debitorenverlusten der Spitäler im Rettungsdienst für Transporte bei Krankheit und Unfall eine Interpelattion eingereicht.

Sie begründet das so: Leider weisen viele Spitäler im Kanton Aargau hohe Debitorenverluste im Bereich des Rettungsdienstes bei Kranken- und Unfall Transporten aus. Hat der Patient bei Unfall eine UV-Versicherung nach UVG über den Arbeitgeber, dann kann das Spital über diese Versicherung abrechnen und sämtliche Kosten sind gedeckt. Hat der Patient bei der Grundversicherung noch den Zusatz Unfall abgedeckt (Bspw. weil er arbeitslos oder pensioniert ist), wird die Rechnung an den Patienten fakturiert und dieser muss sie dann an die Grundversicherung weiterleiten und bekommt daraus 50 Prozent der Transportkosten, max. 500.— Franken pro Jahr abzüglich Kostenbeteiligung vergütet.

Bei Krankheit geht die Rechnung in jedem Fall direkt an den Patienten und auch da werden durch die Grundversicherung 50 Prozent der Transportkosten, max. 500.— Franken pro Jahr abzüglich Kostenbeteiligung vergütet. Da die Rettungs- und Transportkosten in den meisten Fällen höher sind als diese Fr. 500.--, bleiben die Restkosten bei den Patienten hängen. In vielen Fällen wird jedoch die Gesamtrechnung nicht beglichen, so die Mitte-Fraktion.

Spitäler bleiben oft auf den Gesamtkosten sitzen

Somit bleiben die Spitäler, welche einen Rettungs- und Transportdienst anbieten, auf den Gesamtkosten sitzen. Die Mitte-Fraktion bittet den Regierungsrat folgende Fragen dazu zu beantworten.

1. Ist es richtig dass diese Kosten als Debitorenverluste von den Spitälern übernommen werden müssen?

2. Sind die Spitäler verpflichtet einen Rettungs- und Transportdienst anzubieten? 3. Wenn ja, in welchem Gesetz/Verordnung ist dies so geregelt?

4. Können Spitäler mit Rettungsdienst Transporte ablehnen, die von der SNZ zugewiesen werden?

4. Wieso sind die Kostenübernahmen der Versicherungen bei Fr. 500.- «gedeckelt»?

5. Gibt es eine Möglichkeit diese Verluste auf andere Art geltend zu machen?