Verstösse bei Schwarzarbeitskontrollen
Wie schon in den Vorjahren hat im Jahr 2023 die Mehrheit der kontrollierten Unternehmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten. Die regelmässigen Kontrollen haben auch im vergangenen Jahr Gesetzesverstösse aufgedeckt, die sowohl mit Verwaltungssanktionen als auch strafrechtlich konsequent geahndet werden. Dies teilt das zuständige Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) mit.
Zu tiefe Löhne bei 49 von 330 ausländischen Entsendebetrieben
In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag hat die Tripartite Kommission (TPK) die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten und die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen. Bei 330 ausländischen Entsendebetrieben wurden 1'055 Arbeitnehmende überprüft. Bei 49 Entsendebetrieben wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt. 46 dieser Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen haben die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden für den Arbeitseinsatz im Kanton Aargau nachgewiesen. Lediglich drei Verständigungsverfahren sind gescheitert.
Unternehmen zeigen sich kooperativ
Die Mehrheit der Unternehmen sei bemüht, sich korrekt zu verhalten und wende sich bei Fragen bereits vor dem Einsatz in der Schweiz an die zuständigen Behörden. Wie schon in den vergangenen Jahren hätten auch im Jahr 2023 die flankierenden Massnahmen in Kombination mit den entsprechenden Kontrollen ihre Wirkung entfaltet, was sich am Erfolg der Verständigungsverfahren zeige, heisst es im DVI-Communiqué weiter.
Lohnerhebungen in Fokusbranchen
Bei 364 Aargauer Betrieben hat der Kanton Aargau 1'279 Personenkontrollen durchgeführt. In den im Jahr 2023 abgeschlossenen Fokusbranchen Detailhandel Möbel, Einrichtungsgegenstände und Hausrat, Detailhandel Elektronik, Detailhandel Schreibwaren und Bürobedarf, Detailhandel Bücher, Detailhandel Drogerien sowie Kaminfeger wurden flächendeckend Lohnerhebungen durchgeführt.
Die Lohnsituationen dieser Fokusbranchen habe die TPK aufgrund der Auswertung der deklarierten Löhne als nicht missbräuchlich eingestuft. Da 10 Standorte von insgesamt 6 Unternehmen der Branchen Detailhandel Möbel, Einrichtungsgegenstände und Hausrat sowie Detailhandel Schreibwaren und Bürobedarf mit mehreren und/oder deutlich unter der Orts- und Branchenüblichkeit liegenden Löhnen besonders aufgefallen sind, hat die TPK-Geschäftsstelle mit diesen Betrieben Verständigungsverfahren eingeleitet: 2 davon (2 Unternehmen betreffend) konnten erfolgreich abgeschlossen werden; 8 Verständigungsverfahren (4 Unternehmen betreffend) scheiterten laut Mitteilung.
Hauswirtschaft: 1 Verstoss bei 63 Kontrollen
In der Hauswirtschaft wurden 63 Anstellungsverhältnisse kontrolliert. Dabei wurde ein Verstoss gegen den verbindlichen Mindestlohn gemäss Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft festgestellt sowie die betroffene Arbeitgeberin entsprechend gemahnt und erfolgreich zur Vertrags- und Lohnanpassung aufgefordert.
Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen
Für die Kontrollen in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind die paritätischen Berufskommissionen verantwortlich. Der Verein "Arbeitsmarktkontrolle Bau Aargau" (AMKB), an den die Kontrollen von aus dem Ausland in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden für 14 Gewerbebranchen delegiert sind, hat im Jahr 2023 1'153 Personen in 443 Betrieben kontrolliert.
Zusätzlich zu den GAV-Massnahmen der paritätischen Kommissionen hat das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA), welches für die Sanktionierung gemäss dem Entsendegesetz zuständig ist, 29 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen.
Ausländische selbständige Dienstleistungserbringer
Das Inspektorat des MIKA hat in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag 180 ausländische selbstständige Dienstleistungserbringer einer Prüfung unterzogen. Die AMKB hat in den Gewerbebranchen mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV 181 ausländische Selbstständige überprüft.
Ausländische Dienstleistungserbringer, die sich auf Selbstständigkeit berufen, müssen den Kontrollorganen bei einer Kontrolle am Arbeitsort die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorweisen können. Das MIKA hat wegen leichter Verletzung der Dokumentationspflicht 66 Verwaltungsbussen ausgesprochen. Bisher musste kein Arbeitsunterbruch aufgrund einer schwerwiegenden Verletzung angeordnet werden.
Meldungen für Erwerbstätigkeit bis 90 Tage aus EU- und EFTA-Staaten
Die Anzahl Meldungen für Erwerbstätige aus EU- und EFTA-Staaten hat nach einem Einbruch während der Covid-19-Pandemiezeit im Jahr 2023 wieder zugenommen, erreicht jedoch noch immer nicht ganz das Niveau vor der Pandemie. Diese Personen können maximal während 90 Tagen ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Während die Meldungen für aus dem Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende gegenüber 2022 um sechs Prozent zunahmen und für selbstständige grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer praktisch unverändert blieben, fielen sie für kurzfristige Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber um drei Prozent höher aus. Das MIKA hat wegen Meldepflichtverstössen 36 Verwaltungsbussen und 288 Mahnungen ausgesprochen.
Schwarzarbeit: Hinweise und Kontrollen führen zur Aufdeckung
Auch im Jahr 2023 hat das Inspektorat des MIKA zahlreiche Schwarzarbeitsverdachtsmeldungen von anderen Behörden und Organisationen sowie aus der Bevölkerung erhalten. Es hat 775 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt, schwerpunktmässig im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe und im verarbeitenden Gewerbe. Ein Teil davon fand als gemeinsame Samstagskontrollen mit den Sozialpartnern beziehungsweise der AMKB statt. Damit werden Synergien genutzt und der präventive Kontrolleffekt verstärkt. Aufgrund der positiven Erfahrungen werden diese gemeinsamen Kontrollen auch inskünftig weitergeführt.
Das kantonale Kontrollorgan hat gut 1'700 Personen überprüft. Der Anteil der Schwarzarbeitskontrollfälle, die aufgrund eines Verdachtsmoments auf Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet wurden, beträgt 19,6 Prozent.
25 rechtskräftige Strafentscheide der Staatsanwaltschaft liegen im Bereich des Ausländerrechts vor. Diese betreffen überwiegend Nicht-EU-/EFTA-Angehörige, denen mangels gesamtwirtschaftlichen Interesses und beruflicher Qualifikation selbst auf Gesuch hin keine Arbeitsbewilligung erteilt werden kann.