Juso-Initiative: Wie viele reiche Aargauer wären davon betroffen?

Grossrat Silvan Hilfiker (FDP) sorgt sich ob der befürchteten Folgen derJuso-Volksinitiative 'Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)'. Er wollte via Interpellation von der Regierung wissen, welches die Folgen auf die jährlichen Steuererträge des Kantons und der Gemeinden wären.

Jetzt liegt die Antwort des Regierungsrates vor. Er schickt voraus, dass seine Angaben mehrheitlich auf der Steuerstatistik 2020 beruhen, hochgerechnet auf das Jahr 2023. Aufgrund der Beachtung und Wahrung des Steuergeheimnisses könne er nicht alle Fragen beantworten.

Zur Frage 1, "wie viele im Kanton ansässige Steuersubjekte sind von der Initiative betroffen, da ihr steuerbares Vermögen CHF 50 Mio. übersteigt? In welchen Gemeinden sind diese Steuersubjekte ansässig?" antwortet der Regierungsrat: Im Kanton Aargau versteuern rund 60 Personen ein Vermögen von 50 Millionen Franken oder mehr. Angaben zur Gemeindezugehörigkeit seien aufgrund des Steuergeheimnisses nicht möglich, weil ansonsten leicht Rückschlüsse auf die Identität der betreffenden Personen gezogen werden könnten.

Hilfiker fragte weiter: "Welche Steuerbeiträge (Vermögenssteuern, Einkommenssteuern, u. a.) leisten diese heute jährlich an den Kanton und die Gemeinden? Wie hoch ist deren Anteil an den gesamten Steuererträgen des Kantons und der Gemeinden absolut und in % der gesamten Steuererträge?"

0,015 Prozent der Steuerpflichtigen bezahlen 1 Prozent aller Steuern

Laut Regierungsantwort entsprechen 60 Personen 0,015 % der Steuerpflichtigen. Sie bezahlen rund 23 Millionen Franken der Einkommenssteuern von Kanton und Gemeinden (0,7 % des Totals) und 25 Millionen Franken der Vermögenssteuern (6,8 % des Totals). Dies ergibt zusammen 48 Millionen Franken, was 1,3 % der gesamten Einkommens- und Vermögenssteuern beziehungsweise 1,0 % der gesamten Steuern (ohne kantonale Anteile an Bundessteuern) entspricht.

Welchen Anteil die Personen mit einem Vermögen von 50 Millionen Franken oder mehr an den Grundstückgewinnsteuern und den Erbschafts- und Schenkungssteuern aufweisen, sei statistisch nicht erfasst. Er dürfte auch wesentlich sein, im Vergleich zu den Einkommens- und Vermögenssteuern jedoch von untergeordneter Bedeutung, so die Regierungsantwort weiter.

Frage 3: "Wie viele im Kanton ansässige Steuersubjekte werden nach Aufwand besteuert? In welchen Gemeinden sind sie ansässig? Wie hoch sind heute die Einkommens- und Vermögenssteuererträge des Kantons und der Gemeinden dieser nach Aufwand besteuerten Personen?"

Aktuell 26 nach Aufwand Besteuerte

Antwort der Regierung: Im Kanton Aargau werden aktuell 26 Personen nach Aufwand besteuert. Bezüglich der Ansässigkeit in den Gemeinden können wiederum aus Gründen des Steuergeheimnisses keine Angaben gemacht werden, weil dies Rückschlüsse auf die Identität der betreffenden Personen ermöglichen würde. Die kantonalen Steuern bei den nach Aufwand besteuerten Personen belaufen sich laut Regierungsantwort auf 1,3 Millionen Franken, die Gemeindesteuern auf 1,0 Millionen Franken.

Frage 4: "Angenommen, alle Steuersubjekte mit einem Vermögen grösser als CHF 50 Mio. verlassen vor der Abstimmung den Kanton: Wieviel an Einkommens- und Vermögenssteuern fallen weg? Um wieviel müsste der Steuerfuss des Kantons und der betroffenen Gemeinden erhöht werden?"

Falls alle 60 wegzögen, könnte der Kanton dies mit einer Steuerfusserhöhung von 1,2 Prozentpunkten ausgleichen

Wie in der Antwort zur Frage 2 dargelegt, seien davon Einkommens- und Vermögenssteuern von zusammen 48 Millionen Franken direkt betroffen, antwortet der Regierungsrat. Der Anteil des Kantons beträgt 26 Millionen Franken, was mit einer Erhöhung des ordentlichen Steuerfusses um 1,2 Prozentpunkte kompensiert werden könnte.

Falls Unternehmer wegzögen, könnte dies auch Arbeitsplätze betreffen

Bei den Gemeinden wäre die entsprechende Erhöhung des Steuerfusses je nach Betroffenheit sehr unterschiedlich. Über indirekte Effekte wäre mit dem Verlust von zusätzlichen Einkommens- und Vermögenssteuern zu rechnen. Da es unter den Vermögenden zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer gibt, würde deren Wegzug im einen oder anderen Fall auch den Standort von deren Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze betreffen. Die damit verbundenen Steuerausfälle können jedoch nicht beziffert werden, so der Regierungsrat abschliessend.