Kantonsspitäler sollen hochspezialisierte Medizin an einem Standort konzentrieren
Regierungsrat beschliesst aktualisierte Eigentümerstrategien für die Spitalaktiengesellschaften Der Regierungsrat hat nach dem Beschluss der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 am 11. Juni 2024 durch den Grossen Rat die Eigentümerstrategien für die drei Kantonsspitäler Kantonsspital Aarau AG (KSA), Kantonsspital Baden AG (KSB) und Psychiatrische Dienste Aargau AG (PDAG) aktualisiert. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Das KSA, das KSB und die PDAG sollen über angemessene Leistungsangebote verfügen, eine hohe Behandlungsqualität sowie die Wirtschaftlichkeit gewährleisten.
Diese zwei Gründe führten zur Aktualisierung
Grund für die Überarbeitung der Eigentümerstrategien der kantonalen Spitalgesellschaften ist einerseits das Finanzhilfegesuch des KSA, in dessen Folge der Grosse Rat am 16. Mai 2023 eine einmalige Ausgabe in der Höhe von 240 Millionen Franken zur Gewährung einer Finanzhilfe bewilligt und so den Konkurs des KSA verhindert hat. Andererseits geben die Public-Corporate-GovernanceRichtlinien eine Aktualisierung der Eigentümerstrategien alle vier Jahre vor, wonach auch die Eigentümerstrategien des KSB und der PDAG zu erneuern sind.
Der Regierungsrat hat die Eigentümerstrategien nach der am 11. Juni 2024 erfolgten Genehmigung der GGpl 2030 durch den Grossen Rat aktualisiert und auch vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen in der Schweizer Spitallandschaft geschärft. Der Kanton orientiert sich demnach auch in seiner Rolle als Eigentümer der Kantonsspitäler an der GGpl 2030.
Die bedarfsgerechte und qualitativ gute Spitalversorgung gemäss § 7 des Spitalgesetzes werde vom Regierungsrat über die Spitalliste mit den darin enthaltenen Leistungsaufträgen sichergestellt, heisst es in der Mitteilung weiter. Aktualisierte Eigentümerstrategien Die Spitalgesellschaften sollen über ein angemessenes Leistungsangebot verfügen, das in Absprache mit dem Kanton definiert wird.
Das gilt für schweregradbereinigte Fallkosten
Die schweregradbereinigten Fallkosten dürfen sowohl für das KSA als auch für das KSB maximal 5 Prozent (bisher 7 Prozent respektive 3 Prozent) über dem Durchschnitt der jeweiligen Vergleichsgruppe (siehe Eigentümerstrategie) liegen.
Die beiden Zentrumsspitäler KSA und KSB erhalten zudem das Ziel, Leistungsaufträge im Bereich der hochspezialisierten Medizin mit Rücksicht auf die Erfüllung der Vergabekriterien an einem einzigen Standort zu konzentrieren, um das Angebot an hochspezialisierter Medizin im Kanton Aargau zu sichern.
Weiter wird in der Eigentümerstrategie festgehalten, dass die Verwaltungsräte der Spitalaktiengesellschaften verpflichtet sind, ihre Unternehmensstrategien dem Eigentümer vor deren Beschluss vorzulegen.
Finanzielle Zielvorgaben
In der Eigentümerstrategie 2021 hat der Regierungsrat für das KSA vor dem Hintergrund der hohen Investitionen und der aktuellen Herausforderungen eine EBITDA-Marge von mindestens 6 Prozent festgelegt. Langfristig erachtet der Regierungsrat zur Refinanzierung der Investitionen weiterhin eine EBITDA-Marge von 10 Prozent als nötig.
KSA soll in Zwischenschritt EBITDA-Marge von 8 Prozent erreichen
Der Regierungsrat setzt dem KSA nun in einem Zwischenschritt eine EBITDA-Marge von 8 Prozent zum Ziel, die spätestens zwei Jahre nach Bezug des Neubaus erreicht werden soll. Die EBITDA-Vorgaben für das KSB und die PDAG bleiben unverändert bei 10 Prozent respektive 8 Prozent.
Um die nötige Rentabilität zu erreichen, erwartet der Regierungsrat, dass vorhandene Optimierungspotenziale konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört, dass Investitionen konsequent auf Effizienzsteigerungen ausgerichtet und Kooperationen zur Ausschöpfung von Synergien eingegangen werden.
Wann es zu keiner Dividendenausschüttung kommt
Bis zum Nutzungsbeginn des Neubaus wird die Ausschüttung von Dividenden zwecks Stärkung der Eigenkapitalquote des KSA ausgesetzt. Auch bei einer Eigenkapitalquote unter 35 Prozent oder einem negativen Free Cashflow soll bei allen drei Spitalgesellschaften keine Ausschüttung erfolgen. Der Richtwert für die Eigenkapitalquote beträgt für alle kantonalen Spitalgesellschaften weiterhin mindestens 35 Prozent, der Minimalwert 25 Prozent. Zur Sicherung des Eigenkapitals erwartet der Regierungsrat positive oder mindestens ausgeglichene Unternehmensergebnisse.
Verwaltungsrat des KSA erarbeitet Unternehmensstrategie
Die Zielvorgaben der Eigentümerstrategien bilden den übergeordneten Handlungsrahmen, innerhalb dessen die Verwaltungsräte der Spitalaktiengesellschaften ihre jeweiligen Unternehmensstrategien festlegen. Der Regierungsrat hat im Rahmen des Finanzhilfegesuchs insbesondere den neuen Verwaltungsrat des KSA beauftragt, die Unternehmensstrategie zu überarbeiten.
Zukunft Spital Zofingen: Prüfung verschiedener Szenarien
Im Rahmen des Strategiefindungsprozesses prüft der KSA-Verwaltungsrat auch verschiedene Szenarien für die Zukunft der Tochtergesellschaft Spital Zofingen AG (SZAG). Die finanzielle Lage der SZAG hat sich seit der Übernahme durch das KSA im Jahr 2011 nicht verbessert. Die SZAG ist hoch verschuldet und müsste in den nächsten Jahren Investitionen mit Kosten im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbereich tätigen, um die Infrastruktur zu erhalten. Die Finanzierung dieser Investitionen aus dem laufenden Betrieb ist nicht gewährleistet.
Angesichts dieser Ausgangslage unterstützt der Regierungsrat die Prüfung von verschiedenen Optionen für die SZAG. Der Verwaltungsrat wird laut Mitteilung den laufenden Strategiefindungsprozess für das KSA und die SZAG bis Ende Jahr 2024 abschliessen und die Strategien dem Eigentümer, wie in der neuen Eigentümerstrategie gefordert, zur Stellungnahme vorlegen.