Frühstücksbuffets in der Gastronomie mikrobiologisch gut, oft fehlt aber der Spuckschutz
Zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes hat das Amt für Verbraucherschutz (AVS) im letzten Jahr insgesamt 3'140 Lebensmittelbetriebe kontrolliert. Die kontrollierten Lebensmittelbetriebe zeigten laut Mitteilung des Kommunikationsdiensts des Regierungsrats zu knapp zwei Dritteln ein gutes Ergebnis. Das ist ein Anstieg um vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bei seinen Kontrollen in Restaurants inspiziert das AVS unter anderem die Hygiene in der Küche, die Temperaturen der Kühlräume und die Qualität der Produkte. Sind Geräte stark verschmutzt oder werden Produkte nicht ausreichend gekühlt, so verbietet das AVS mittels Beschlagnahmung deren weitere Verwendung.
Wie bereits im Vorjahr sprach das AVS hauptsächlich Beschlagnahmungen wegen Mängeln bei Reinigung und Kühlung aus. Die Kontrollen der Frühstücksbuffets in der Aargauer Gastronomie ergaben eine gute mikrobiologische Qualität der 103 untersuchten Produkte. In rund 40 Prozent der kontrollierten Betriebe fehlte allerdings der zum Schutz der angebotenen Speisen geforderte Spuckschutz. Auch fehlte bei 30 Prozent der kontrollierten Betriebe die geforderte Allergendeklaration.
Informationsveranstaltung an der Badenfahrt zeigte Wirkung
Die im Vorfeld der Badenfahrt durchgeführten Informationsveranstaltungen für die Verpflegungsbetriebe hatten einen positiven Einfluss auf das Inspektionsergebnis, wies doch lediglich rund ein Fünftel der 219 überprüften Verpflegungsstände Mängel auf.
Pestizide in Gewürzen und Kräutern
In 15 Prozent der untersuchten Kräuter und Gewürze wurde eine Höchstwert-Überschreitung bezüglich Pestizide festgestellt. Der in der Schweiz und der EU verbotene und genotoxisch wirkende Wirkstoff Chlorpyrifos wurde dabei in Fenchelsamen, Schwarzkümmelsamen und in getrockneter Petersilie nachgewiesen.
Kosmetika mit unerlaubten Inhaltsstoffen
27 der insgesamt 53 untersuchten Kosmetika waren aufgrund unerlaubter Inhaltsstoffe nicht verkehrsfähig. Bei den mangelhaften Produkten handelte es sich sowohl um Kinderkosmetika als auch um Acryl-Nagellacke. Für die betroffenen Produkte wurde ein Abgabeverbot ausgesprochen.
Überprüfung von Tierzuchten und Ausstellungen
Der Veterinärdienst setzte 2023 einen Schwerpunkt auf die Kontrolle von Katzen-, Hunde- und Ziervögelzuchten. Die Tierschutzgesetzgebung verbietet die Zucht von Tieren, wenn Belastungen weitervererbt werden, die zu Schäden, Leiden, Schmerzen oder Verhaltensveränderungen führen. Der Veterinärdienst überprüfte fünf Zuchten und Ausstellungen. In allen fünf Fällen wurden Massnahmen wie Zucht- und Ausstellungsverbote ausgesprochen.
Abgabevorschriften für Pflanzenschutzmittel nicht immer eingehalten
Für Pflanzenschutzmittel gelten strenge Abgabevorschriften. Verschiedene Produkte dürfen gar nicht mehr verkauft werden. Bei der Kontrolle von insgesamt vier Gärtnereien und Gartencentern hat das AVS gesamthaft 14 Produkte gefunden, die grundsätzlich nicht mehr verkauft werden dürfen. Für diese Produkte wurde ein Verkaufsverbot ausgesprochen.