Kommission reicht Parlamentarische Initiative zum Notstandsrecht ein
Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) reicht dem Grossen Rat an der nächsten Sitzung eine parlamentarische Initiative ein. Das teilt sie mit. Der Regierungsrat soll demnach verpflichtet werden, dem Grossen Rat Sonderverordnungen zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. Die KAPF unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende parlamentarische Initiative.
Ein Blick zurück: Die FDP-Fraktion reichte im Jahr 2020 eine Motion (20.100) ein, die als Postulat mit folgendem Text überwiesen wurde: "Der Regierungsrat wird gebeten, dem Grossen Rat eine Revision des kantonalen Notrechts vorzulegen, die einerseits eine breitere Definition der Notstandslagen vorsieht und anderseits die rechtzeitige Mitwirkung des Parlaments sicherstellt." Mit dem "Bericht über die Prüfung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich Notrecht" (23.327) wurde der als Postulat überwiesene Vorstoss zwar formell umgesetzt, das materielle Anliegen wurde jedoch nicht aufgenommen, kritisiert die KAPF.
Regierung sah keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf
Der Regierungsrat sah keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf. Die KAPF hat aus diesem Grund im Rahmen der Beratung des Berichts im Grossen Rat schon am 5. März 2024 eine parlamentarische Initiative angekündigt, um die Mitsprache- und Informationsrechte des Grossen Rats in Notstandlagen zu gewährleisten. Das Parlament als Volksvertretung soll gestärkt werden.
Die KAPF setzte zur Ausarbeitung der parlamentarischen Initiative eine Subkommission (SubKo) unter dem Präsidium von Grossrat Lukas Pfisterer ein. Die SubKo erarbeitete in mehreren Sitzungen einen Initiativtext. Die KAPF hat die vorgelegte parlamentarische Initiative an ihrer letzten Sitzung gutgeheissen.
Grosser Rat bisher ohne Einflussmöglichkeit auf Sonderverordnungen
Der Regierungsrat ist für den Erlass von Sonderverordnungen gemäss Kantonsverfassung zuständig. Die Erlasse werden in der Gesetzessammlung publiziert und verfallen spätestens nach zwei Jahren. Der Grosse Rat hat in Notstandslagen keine Einflussmöglichkeit auf solche Sonderverordnungen. Zudem fehlen ihm klare Informationsrechte seitens Regierungsrats.
Handlungsfähigkeit des Regierungsrats soll erhalten bleiben
Der Regierungsrat soll neu verpflichtet werden, schreibt die KAPF, dem Grossen Rat die Sonderverordnungen zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. Hierzu ist eine Verfassungsänderung notwendig. Zur Umsetzung ist zudem im Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) ein Prozess zur nachträglichen Genehmigung der Sonderverordnungen rechtlich zu verankern. Dabei soll die rasche Handlungsfähigkeit des Regierungsrats erhalten bleiben, so die Intention der Kommission.
Die KAPF schlägt weiter vor, dem Grossen Rat in Notstandslagen gegenüber dem Regierungsrat verbindlich Informationsrechte zuzusichern, indem eine bestehende oder eine speziell eingesetzte Kommission den Regierungsrat begleitet.