Illegal Auslandadoptierte: Staat soll Gebühren und "verhältnismässige Kosten" für Herkunftssuche tragen
Sechs Grossrätinnen von SP, Grünen, EVP und Mitte fordern vom Regierungsrat in einer Motion, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zu erlassen, um Betroffene von illegalen Auslandadoptionen bei ihrer Herkunftssuche zu unterstützen und die notwendigen Gebühren und verhältnismässigen Kosten zu übernehmen.
Dies fordern Lelia Hunziker, SP, Aarau (Sprecherin), Mia Jenni, SP, Obersiggenthal, Therese Dietiker, EVP, Aarau, Gertrud Häseli, Grüne, Wittnau, Sabine Sutter-Suter, Mitte, Lenzburg. Zur Begründung verweisen die Grossrätinnen auf eine kürzlich veröffentlichte Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaft (ZAHW). Diese zeige, dass das Ausmass der illegalen Adoptionen der vergangenen Jahrzehnte weitaus grösser, als bisher bekannt.
So seien nicht nur bei Adoptionen aus Sri Lanka, sondern auch aus zahlreichen anderen Herkunftsländern, namentlich Bangladesch, Brasilien, Chile, Guatemala, Indien, Kolumbien, Korea, Libanon, Peru und Rumänien, Hinweise auf illegale Praktiken, Kinderhandel, gefälschte Dokumente und fehlende Herkunftsangaben gefunden worden. Vermutlich seien tausende Kinder betroffen, heisst es in der Motion weiter.
"Unterlassungen und Verfehlungen" des Staates
Den Staat treffe aufgrund von Unterlassungen und Verfehlungen vor Inkrafttreten des Haager Adoptionsübereinkommens eine erhöhte Verantwortlichkeit. Die KKJPD komme deshalb in ihren Empfehlungen auch zu folgendem Schluss: “Bezüglich allfällige weiterführende Unterstützungsleistungen, namentlich für Therapie und Rechtsberatung, Reisen ins Herkunftsland, DNA-Analysen usw. ist eine einheitliche Praxis der Kantone anzustreben”.
Die betroffenen adoptierten Personen hätten ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, sowohl nach schweizerischem als auch internationalem Recht, schreiben die Grossrätinnen weiter. Die Kantone stünden in der Pflicht, die Betroffenen von illegalen Auslandadoptionen im Prozess der Herkunftssuche fachkundig zu begleiten und zu beraten, unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse. Die Betroffenen sollen zeitnah Zugang zu den für sie wesentlichen Akten erhalten.
Weiter fordern die Motionärinnen: "Die damit verbundenen staatlichen Leistungen mit der Quellensuche bei Ämtern und in staatlichen Archiven sollen ohne Kostenfolgen für die Betroffenen erbracht werden." Im Kanton Aargau regle das im Departement Vokswirtschaft und Inneres (DVI) die Abteilung Register und Personenstand die Auskunftsstelle Adoption. Dort könne ein Antrag auf Personensuche gestellt werden, Kosten Dritter werden jedoch nicht übernommen.
Bei der Herkunftssuche fallen in der Regel zusätzliche Kosten an für Dienstleistungen Dritter oder weiterführende Unterstützungsleistungen (z.B. Nachforschungen im Herkunftsland oder Reisen dorthin, Übersetzungen, DNA-Tests). Nach geltendem Recht sind diese Kosten von den Betroffenen illegaler Auslandadoptionen zu tragen, was stossend ist. Die Betroffenen hatten keinen Einfluss darauf, dass und wie sie adoptiert wurden. Es darf nicht sein, dass Kostenhürden sie daran hindern, ihr verfassungsmässiges Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu wahren. Das Gesetz ist deshalb so anzupassen, dass diese zusätzlichen Kosten vom Kanton übernommen werden, sofern sie sich für die Herkunftssuche als notwendig und verhältnismässig erweisen. Alle Unterstützungsleistungen sollen darauf ausgerichtet sein, den Betroffenen einen Mehrwert zu bringen