Kampfansage der Wirtschaftsverbände, von SVP und FDP an 40 Franken höhere Familienzulagen
Wirtschaftsverbände, SVP und FDP lehnen massive Erhöhung der Familienzulagen ab Gemäss der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen des Grossen Rates (GSW) sollen die Familienzulagen per Januar 2026 drastisch erhöht werden (Revision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen) – dies im Gegensatz zum moderaten Vorschlag des Regierungsrats. Dies schreiben sie in einer gemeinsamen Mitteilung als Antwort auf eine Empfehlung der zuständigen Grossratskommission.
"Regiereungrat hatte moderate Erhöhung beantragt"
Den Vorschlag der Kommission (Familienzulagen monatlich um 40 Franken erhöhen) vom 27. Mai hätten die Wirtschaftsverbände AGV und AIHK sowie SVP und FDP "mit Erstaunen zur Kenntnis genommen", schreiben sie. Immerhin habe der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat – basierend auf der Auswertung der Anhörungsergebnisse – "eine moderate Erhöhung von 10 Franken pro Kind/Monat beantragt (d. h. 210 für Kinder / 260 Franken für Jugendliche anstelle 200 / 250 Franken)."
Die Nachbarkantone Basel-Landschaft und Solothurn kennen sogar tiefere Familienzulagen, so die Verbände und die beiden Parteien. Bis anhin galten im Aargau als Familienzulagen die bundesrechtlich vorgegebenen Mindestansätze. Neu soll gemäss dem Antrag des Regierungsrates im kantonalen Einführungsgesetz festgehalten werden, dass die Höhe der Familienzulagen dem Mindestansatz des Bundes zuzüglich 10.00 Franken entspricht. Die GSW will nun den Mindestansatz zuzüglich 40.00 Franken.
Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende finanzieren Familienzulagen
Die Familienzulagen für Erwerbstätige werden durch Beiträge von Arbeitgebenden und von Selbstständigerwerbenden finanziert; sie tragen also die finanzielle Hauptlast, schreiben die Wirtschaftsverbämde und SVP sowie FDP. Bei der vom Regierungsrat beantragten Erhöhung entstünden den Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden jährliche Mehrkosten von 15,1 Millionen Franken beziehungsweise 5 Prozent.
Viermal höhere Mehrkosten durch Kommissionsvorschlag
Die von der GSW nun beantragte Erhöhung würde die Unternehmen mit zusätzlichen 60 Millionen Franken belasten (20 Prozent Mehrkosten). Sie blende damit die bestehenden und bekannten sich anbahnenden finanziellen Belastungen auf das Gewerbe und die Industrie völlig aus¨, protestieren Wirtschaftsverbände sowie SVP und FDP in ihrem Communiqué.
Dazu gehöre auch die vom Bund bereits geplante Erhöhung der Mindestansätze für Familienzulagen. Zur im Aargau geplanten Erhöhung käme daher noch die Erhöhung auf Bundesebene. Darüber hinaus würden die Familienzulagen per 1. Januar 2025 ohnehin an die Teuerung angepasst, da die kumulierte Jahresteuerung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes 5 Prozent übersteigt.
Erhöhung würde Unternehmen 60 Millionen Franken kosten
Im Weiteren sei aktuell eine Betreuungszulage in Anhörung, welche einen Bundesbeitrag an die externe Kinderbetreuung vorsieht. Diese soll neu hauptsächlich durch die Arbeitgeber finanziert werden. Schliesslich stehe die Wirtschaft derzeit stark unter Druck aufgrund des Fachkräftemangels, welcher einen steigenden Lohndruck mit sich bringe.
Weiter heisst es im Communiqué: "Statt die Familienzulagen für alle zu erhöhen, sollte die Politik Instrumente schaffen, mit welchen Familien in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen effektiv geholfen wird und nicht völlig ungezielt mit der Giesskanne die Unternehmen stärker belasten."
Der über den regierungsrätlichen Antrag hinausgehende Antrag der GSW sei daher "klar abzulehnen". Ein solcher Antrag sei ohne Not oder Weitblick erlassen worden. Das werdew von den Aargauer Wirtschaftsverbänden, der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK), sowie dem Aargauischen Gewerbeverband (AGV), ebenso wie von der SVP und der FDP, deshalb entschieden abgelehnt.
Kommission GSW: SVP und FDP haben 7 von 15 Sitzen
Die von Severin Lüscher (Grüne) präsidierte vorberatende Kommission GSW besteht aus 15 Mitgliedern: 4 SVP, 3 FDP, 2 Mitte, 2 SP, 2 Grüne, 1 GLP, 1 EVP. SVP und FDP kommen zusammen auf 7 Sitze, die anderen Parteien auf 8. Da die Mitte beim bürgerlichen Protestcommuniqué nicht dabei ist, dürfte sie mit SP, Grünen, GLP und EVP bei der Mehrheit sein, die in der Kommission den Antrag auf Vervierfachung des regierungsrätlichen Erhöhungsantrags durchgebracht hat. Ob es so oder anders kommt, entscheidet der Grosse Rat im Juni an einer wohl sehr emotionalen Sitzung.