Umsetzung des neuen Rohstoffversorgungskonzepts im Richtplan auf gutem Weg
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats stimmt laut einer Mitteilung der Richtplananpassung im Zusammenhang mit der Umsetzung des überarbeiteten Rohstoffversorgungskonzepts (RVK) einstimmig zu.
Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung des Richtplankapitels zum Thema Materialabbau basiert auf dem überarbeiteten Rohstoffversorgungskonzept (RVK) aus dem Jahr 2020. Das RVK bildet die konzeptionelle Grundlage für die Festsetzung von Abbaustandorten für Kies im Kanton Aargau.
Zusätzliches Abbaugebiet Hardimatte in Niederlenz?
Die Mitglieder der UBV stimmen den vom Regierungsrat vorgeschlagenen bisherigen und neuen Abbaustandorten im Gesamtpaket einstimmig zu. Sie beantragen dem Grossen Rat die Festsetzung eines zusätzlichen Abbaugebiets Hardimatte in Niederlenz. Für dieses Abbaugebiet sollen jedoch besondere Anforderungen bezüglich räumlicher und zeitlicher Abstimmung gelten, denen ein Gesamtabbauplan oder ein Gesamtabbaukonzept zu Grunde liegen muss.