Geplagt von Durchgangsverkehr: Umfahrung von Möriken-Wildegg wird geprüft

Geplagt von Durchgangsverkehr: Umfahrung von Möriken-Wildegg wird geprüft
Der Bahnhof Wildegg wird massiv ausgebaut (Bild von Ende August 2024). Gibts bald auch eine Umfahrung? Foto: MKU

Im Rahmen einer Zweckmässigkeitsbeurteilung wird die vertiefte Prüfung und räumliche Abstimmung des Richtplaneintrags zur Umfahrung der Gemeinde Möriken-Wildegg vorgenommen. Diese Planungsschritte hat der Regierungsrat nun genehmigt. Das teilte die Staatskanzlei mit.

Aufgrund der Bündelung mehrerer Hauptverkehrsstrassen im Zentrumsbereich, des Bevölkerungswachstums und der steigenden Mobilitätsbedürfnisse, hat die Verkehrsbelastung auf der Ortsdurchfahrt des Ortsteils Wildegg in den letzten Jahren zugenommen.

Zwischenergebnis Umfahrung Möriken-Wildegg

Mit der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans im September 2011 wurde die Umfahrung des Ortsteils Wildegg durch den Grossen Rat als Zwischenergebnis [Richtplankapitel M2.2 Kantonsstrassen, Vorhaben Nr. 49, Umfahrung Wildegg] beschlossen. Mit dem Beschluss des Zwischenergebnisses wurde das kantonale Interesse an einer Umfahrungsstrasse festgehalten und das dazugehörige Trassee freigehalten. Die Umfahrung Möriken-Wildegg soll den Durchgangsverkehr auf der Hauptverkehrsbeziehung Aarauer-/Bruggerstrasse nördlich des Siedlungsgebiets von Wildegg durchleiten und damit das Siedlungsgebiet entlasten.

Zweckmässigkeitsbeurteilung Umfahrung Möriken-Wildegg

Eine vertiefte Überprüfung der Umfahrungsstrasse mit vollständiger räumlicher- und umwelttechnischer Abstimmung hat bisher nicht stattgefunden. Diese Prüfung wird nun mit einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) durchgeführt. Dabei werden Varianten einer möglichen Umfahrungsstrasse entwickelt. Die verkehrliche Wirkung, die technische Machbarkeit sowie die Auswirkungen auf die Umwelt werden dabei detailliert untersucht und eine Kostenschätzung vorgenommen. Anschliessend werden die Varianten bewertet und dem Zustand ohne Umfahrungsstrasse gegenübergestellt. Der Regierungsrat hat nun den Planungsstart und das Vorgehen für die Zweckmässigkeitsbeurteilung der Umfahrung genehmigt. Abhängig vom Ergebnis der Zweckmässigkeitsbeurteilung wird das weitere Vorgehen inklusive einer allfälligen Anpassung im kantonalen Richtplan definiert.

Weiterentwicklung der Infrastruktur erfolgt verkehrsmittelübergreifend koordiniert

Das Vorhaben erfolgt unter der Federführung des Kantons und in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden Möriken-Wildegg, Auenstein, Holderbank, Niederlenz, Rupperswil und Veltheim. Die Planung verläuft dabei koordiniert mit der ebenfalls startenden Optimierung des Veloroutennetzes im Raum Möriken-Wildegg.