Teilrevision des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes
Der Grosse Rat hat am 29. August 2023 in erster Beratung dem Entwurf für eine Teiländerung des Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes zugestimmt. Dabei hat er mit wenigen Ausnahmen die vorgeschlagenen Normen in der Detailberatung gutgeheissen. In der Folge unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat die Botschaft für die zweite Beratung der Änderungen des Gesetzes sowie des Dekrets über den Notariatstarif. So heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom 1. März.
Gegenüber dem Ergebnis der ersten Beratung hält der Regierungsrat einzig an der formellen Änderung der Bestimmung betreffend die Inspektion der Urkundspersonen durch die Notariatskommission fest. Die Bestimmung wurde aber präziser formuliert. Zudem wird aufgrund eines Prüfungsauftrags eine Anpassung betreffend Ausstandsregelungen vorgeschlagen. Die übrigen drei Prüfungsaufträge führten laut Mitteilung zu keinen Änderungen.
Im Rahmen der zweiten Beratung der Änderung des Gesetzes unterbreitet der Regierungsrat ausserdem die notwendigen Änderungen des Dekrets über den Notariatstarif zum Beschluss. Diese betreffen Klarstellungen zur Berechnung einzelner Gebührentatbestände und greifen nicht in die Abgeltungsstruktur der Urkundspersonen ein.
Die Inkraftsetzung des neuen Rechts ist laut Mitteilung für den 1. Januar 2025 vorgesehen.