Regierung will 30jährige Verjährungsfrist für Verbrechen, lehnt aber Unverjährbarkeit von Mord ab
Heute verjährt in der Schweiz ein Mord nach 30 Jahren. Solles künftig keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher mehr geben? Diese Frage gab der Bund den Kantonen in eine Vernehmlassung.
Der Aargauer Regierungsrat schreibt jetzt, er anerkenne, dass jedes ungeklärte Tötungsdelikt, insbesondere für die Angehörigen der Opfer, sehr belastend ist. Deshalb setzen