SVP Aargau: Einbürgerung ist der Abschluss einer erfolgreichen Integration

Die Parteien konnten Stellung nehmen zu einer geplanten Revision des Einbürgerungsrechts. Es geht darum: Mit der Vorlage werden im Wesentlichen verschiedene parlamentarische Vorstösse zum kantonalen Einbürgerungsrecht umgesetzt. Das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) soll im Bereich der ordentlichen Einbürgerung ausländischer Personen verschärft werden (Einbürgerungsvoraussetzungen der Sprachkompetenz und der Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Ferner soll die Zuständigkeit für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts neu dem zuständigen Departement zugewiesen werden und Beschwerden gegen Einbürgerungsentscheide der Gemeinde neu durch das Verwaltungsgericht beurteilt werden.

In ihrer Stellungnahme erklärt sich die SVP Aargau völlig einverstanden mit einer Verschärfung der für die Einbürgerung vorausgesetzten Sprachkenntnisse einverstanden, indem in Umsetzung der (23.28) Motion "Gute Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Einbürgerung" die mündlichen Sprachkompetenzen auf das Referenzniveau B2 und die schriftlichen Sprachkompetenzen auf das Referenzniveau B1 angehoben werden.

Völlig einverstanden ist sie auch damit, dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung im Bereich des strafrechtlichen Leumunds in § 8 KBüG verschärft werden.

Ganz und gar nicht einverstandne ist die SVP jedoch mit dem Vorschlag, im Sinne des (23.122) Postulats die Zuständigkeit für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts zur Entlastung des Grossen Rats an das zuständige Departement übertragen.

Völlig einverstanden ist die SVP auch damit, dass das Verwaltungsgericht einzige Rechtsmittelinstanz in allen Bürgerrechtsangelegenheiten wird (das heisst beispielsweise auch gegen Einbürgerungsentscheide der Gemeinden).

Fazit der SVP: "Wer sich erfolgreich integriert hat, soll die Möglichkeit erhalten, sich einzubürgern. Die Auch aus diesem Grunde ist es wichtig und richtig, dass die Anforderungen an eine Einbürgerung hoch sind."