Das sagt die SVP Aargau zur geplanten Weiterentwicklung des kantonalen Finanzausgleichs
Der erste Wirkungsbericht hat dem Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden ein gutes Zeugnis ausgestellt, in einigen wenigen Bereichen aber gleichwohl Optimierungsbedarf festgestellt. So heisst es in demn vernehmlassungsunterlagen des Kantons Aargau, zu dem die Parteien Stellung nehmen konnten. Die teilweise zu starke Wirkung des Soziallastenausgleich soll nun mit einer Senkung des Grundbetrags korrigiert werden. Diese Änderung erfolgt laut Vernehmlassungsvorlage durch eine Anpassung auf Dekretsebene, wird aber vorliegend gleichwohl freiwillig der Anhörung unterstellt. Die nicht immer klare Verteilwirkung und teilweise übermässig starke Begünstigung einzelner Gemeinden beim räumlichstrukturellen Lastenausgleich sollen durch Einführung eines neuen Indikators für die räumlichstrukturellen Lasten sowie eine Ausweitung des Kreises der beitragsberechtigten Gemeinden behoben werden. Die Änderungen sollen gestaffelt über drei Jahre eingeführt werden, und die Gelegenheit soll genutzt werden, um drei kleine formelle oder den Vollzug betreffende Änderungen vorzunehmen.
Nun erklärt sich die SVP einverstanden mit der Reduktion des Grundbetrags im Soziallastenausgleich von Fr. 7'000.– auf Fr. 5'000.–.
Das gilt auch dafür, dass der räumlich-strukturelle Lastenausgleich künftig anhand des Indikators "Strassenlänge pro Kopf" berechnet wird und jene Gemeinden Beiträge erhalten, die bei diesem Indikator über dem Medianwert liegen. Die Qualität der Nachvollziehbarkeit und somit der Fairness nehmen mit der Änderung wesentlich zu, merkt die SVP dazu an.
Einverstanden ist sie auch damit, dass die Änderungen beim Soziallastenausgleich und beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich gestaffelt über drei Jahre eingeführt werden. "Die vorgeschlagene zeitliche Staffelung befürworten wir", merkt die SVP dazu an.