Steuervorlage vom 18. Mai: Gegner reichen Beschwerde gegen Abstimmungsbroschüre ein

Im Namen mehrerer SP-Mitglieder wurde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die offizielle Abstimmungsbroschüre zur Steuergesetzrevision 2025 eingereicht. Dies teilt die SP Aargau mit. Die Beschwerdeführenden fordern zwei dringende Korrekturen:

Forderung 1: Ergänzung der Beispiele – "für ein realistisches, repräsentatives Abbild der Steuerzahlenden", wie es in der Mitteilung heisst. Die Broschüre zeigt vier Beispielshaushalte auf – alle mit Steuerersparnissen, alle mit Einkommen von mindestens 50’000 Franken, drei mit steuerbarem Vermögen. Doch das sei nicht repräsentativ, machen die Einsprechenden geltend.

50 % der Aargauer:innen profitieren gar nicht – doch kein einziges Beispiel bilde das ab. 45 % der Bevölkerung haben ein steuerbares Einkommen unter 50’000 Franken – auch sie fehlen, heisst es weiter, und: "Nur 34 % haben überhaupt steuerbares Vermögen, aber fast alle Beispiele zeigen eines."

Einsprechende fordern sechs weitere Beispiele

Die Beschwerde verlangt daher, dass die vier Beispiele auf Seite 11 der Broschüre um weitere 6 Beispiele ergänzt werden, die folgende Gruppen abbilden: Familien mit typischer finanzieller Situation, die nicht oder nur sehr wenig profitieren; Alleinstehende in allen Einkommensklassen, die nicht profitieren; Haushalte ohne steuerbares Vermögen; Familien mit geringem bis mittleren Einkommen; Haushalte mit sehr hohem Einkommen oder Vermögen, die massiv profitieren.

Die vier bestehenden Beispiele zeigten "lediglich den oberen Mittelstand – rund 20 % der Bevölkerung", argumentieren die Beschwerdeführenden. Die restlichen bleiben unsichtbar und sollen durch ergänzende Beispiele sichtbar gemacht werden, fordern sie. Diese Beispiele seien so gewählt, dass die Repräsentativität der Aargauer Steuerzahlenden in relevanten Werten gewährleistet sei (z. B. ca. 45 % mit Einkommen unter 50`000 Franken, ca. 66 % ohne steuerbares Vermögen, 50 % ohne Steuererleichterung, auch Alleinstehende ohne Kinder und Familien mit erwachsenen Kindern.

Was bedeutet steuerbares Einkommen und Vermögen?

Forderung 2: Erläuterung der Begriffe: steuerbares Einkommen und Vermögen Viele Menschen verwechseln ihr steuerbares Einkommen mit dem Bruttolohn – oder ihr steuerbares Vermögen mit dem Kontostand, sind die Einsprechenden überzeugt. Doch: Ein Ehepaar ohne Kinder mit einem Reinvermögen von 200’000 Franken habe zum Beispiel kein steuerbares Vermögen – und profitiere somit nicht von der Revision. Die Beschwerde fordert daher eine klare Erklärung dieser Begriffe auf Seite 11 der Broschüre.

Ohne diese Information drohe die Stimmbevölkerung, die Beispiele falsch einzuschätzen – "und Ja zu sagen in der irrigen Annahme, selbst zu profitieren", wie es weiter heisst. SP-Grossrätin Carol Demarmels wird in der Mitteilung so zitiert: „Wenn 10 von 20 Haushalten nichts von der Revision haben – aber 0 von 4 Beispielen genau das zeigen – dann ist das kein Versehen, sondern politisches Kalkül. Auch die rund 20 %, die nur sehr wenig profitieren, sowie die 10 %, die massiv profitieren, fehlen vollständig in den Beispielen. Wir erwarten vollständige, ehrliche Informationen für alle – nicht nur für jene, die ins Bild passen.“

Die Beschwerde wurde durch das Advokaturbüro advocomplex eingereicht und fordert eine sofortige Ergänzung der Abstimmungsunterlagen – oder, falls dies nicht rechtzeitig geschieht, die Verschiebung der Abstimmung. Alternativ verlangen die Beschwerdeführenden im Falle eines Abstimmungsentscheids die Ungültigkeit bei Annahme der Vorlage.