Steuerreform vor zweiter Beratung - FDP gar nicht einverstanden - Streit um Kinderabzüge und Entlastung von Hauseigentümern
Der Regierungsrat will mit der Steuergesetzrevision 2025 Familien entlasten und die Steuern auf Vermögen senken. Geplant sind höhere Kinderabzüge sowie höhere Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten sowie für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung. Der Regierungsrat schlägt weiterhin ein gestaffeltes Vorgehen der Umsetzung der Steuergesetzrevisionen 2025 und 2027 vor. Dies hält er in einer Medienmitteilung fest.
Bei den Kinderabzügen empfiehlt er in seiner Vorlage zur 2. Beratung eine "moderatere Erhöhung" als der Grosse Rat in der ersten Beratung beschlossen hat (vgl. ganz unten im Text?. Ausserdem sind diverse Änderungen vorgesehen, um das kantonale Recht an das Bundesrecht anzupassen.
Schwerpunkt diesmal bei Einwohnerinnen und Einwohnern
Mit der Steuergesetzrevision 2025 legt der Regierungsrat das erste Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030 vor. Nachdem mit der Steuergesetzrevision 2022 die Gewinnsteuer für Unternehmen um bis zu 20 Prozent gesenkt wurde, liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Revision bei den Einwohnerinnen und Einwohnern.
Finanzdirektor und Landammann Markus Dieth hält fest: "Die Steuergesetzrevision 2025 umfasst Entlastungen für die natürlichen Personen, insbesondere die Senkung der Vermögenssteuer, die Erhöhung der Kinderabzüge, höhere Abzüge für Kinderbetreuungskosten und Aus- und Weiterbildung sowie eine Senkung der Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen. Ein zweites Umsetzungspaket sieht der Regierungsrat mit der Steuergesetzrevision 2027 mit weiteren Massnahmen wie zum Beispiel der Senkung der Einkommenssteuer vor."
Der Grosse Rat hat in seiner ersten Beratung die Zusammenlegung dieser beiden Umsetzungspakete in Prüfung gegeben. In seiner Vorlage zur zweiten Beratung hält der Regierungsrat am gestaffelten Vorgehen fest und schlägt leichte Anpassungen bei den Kinderabzügen vor.
"Planungssicherheit für Kanton und Gemeinden"
Auch wenn eine Zusammenführung der beiden Umsetzungspakete und die Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 grundsätzlich möglich wäre, hält der Regierungsrat an der ursprünglich geplanten Staffelung fest. Regierungsrat Dieth erklärt dazu: "Das gestaffelte Vorgehen erlaubt uns, die Auswirkungen der verschiedenen steuerlichen Massnahmen jeweils vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Lage zu beurteilen und nötigenfalls anzupassen. So kann die vom Regierungsrat und Grossen Rat angestrebte ertragsneutrale Umsetzung der Steuerstrategie eingehalten werden."
Aus diesem Grund sprechen sich laut Mitteilung auch die Gemeinden für eine schrittweise Umsetzung aus. Zudem haben die meisten Gemeinden ihre Budgets für das Jahr 2025 bereits erstellt unter der Annahme, dass eine gestaffelte Umsetzung der Revisionen erfolgt. Die gleichzeitige Einführung aller Massnahmen per 1. Januar 2025 würde bei Kanton und Gemeinden aufgrund der rückwirkenden Inkraftsetzung zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand führen.
Höhere Abzüge entlasten Familien
Um die saldoneutrale Umsetzung der Steuerstrategie nicht zu gefährden, schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine leicht angepasste Erhöhung der Kinderabzüge vor. Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Erhöhung der Kinderabzüge und den höheren Abzügen der Kinderdrittbetreuungskosten werden Familien ab 2025 jährlich um rund 23 Millionen Franken bei den Kantons- und Gemeindesteuern entlastet.
FDP: mutloser Vorschlag der Regierung
Die Finanzlage des Kantons sei sehr stabil. Sämtliche Schulden konnten in den vergangenen Jahren abgebaut und die Ausgleichsreserve mit fast einer Milliarde Franken geäufnet werden. Auf die Aussichten für das laufende Jahr sind sehr gut. Unter diesen Umständen sei es unverständlich, dass der Regierungsrat in der vorliegenden Steuergesetzrevision nicht mehr Mut aufbringt, so die FDP weiter.
FDP fordert: tragende Bevölkerungsteile jetzt entlasten
Es ist aus Sicht der FDP inakzeptabel, dass auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiter Staatsvermögen aufgebaut wird. Vielmehr sei es höchste Zeit, den Mittelstand und die Eigenheimbesitzer nun richtig zu entlasten. Diese Gruppen bildeten einen tragenden Teil der Gesellschaft "und wurden durch Teuerung und stetig steigende Lebenshaltungskosten bzw. neue Zwangsabgaben in der Vergangenheit genug geschröpft".
Auch bei der Senkung des Vermögenssteuersatzes besteht noch Potenzial, um für Leute mit einem Vermögen als Kanton attraktiv zu bleiben. Steuergünstige Nachbarkantone sind nah und den Verlust von guten Steuerzahlenden gilt es zu vermeiden. Die erneut vorgeschlagene Staffelung der Umsetzung der Revision ist aus FDP-Sicht nicht notwendig, sondern verzögert die Systemverbesserungen unnötig. Die Steuergesetzrevision soll per 1. Januar 2025 umgesetzt werden.
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident: «Die FDP Aargau hat für die 2. Lesung klar mehr erwartet. Familien, Mittelstand und auch Eigenheimbesitzer müssen jetzt gezielt entlastet werden. Eine Staffelung der Revision ist unnötig. Das Lavieren des Regierungsrates und Beharren auf kleineren Reduktionen ist angesichts der finanzpolitischen Situation enttäuschend. Steuerentlastungen von heute sind Investitionen in die Zukunft unseres Kantons!»
Auch gar nicht zufrieden ist Grossrätin und Parteipräsidentin Sabina Freiermuth: «Der Vorschlag des Regierungsrats ist unbefriedigend. Der Grosse Rat hat in der 1. Lesung klar aufgezeigt, dass er verstärkte Steuerentlastungen will. So wurden etwa die FDP-Anträge für höhere Kinderdrittbetreuungsabzüge und Kinderabzüge deutlich gutgeheissen. Weitere Entlastungen im Bereich der Vermögenssteuern oder bei Pauschalen für Liegenschaftsunterhalt wären möglich, die FDP hat Vorschläge eingebracht. Der Regierungsrat will diese Bälle offenbar nicht aufnehmen. Wir werden deshalb neuerliche Anträge prüfen.»