Kritische Fragen von Stefan Giezendanner zu Cargo Sous Terrain

In der Schweiz, auch politisch motiviert, entwickelte sich die Eisenbahn in den letzten Jahrzehnten eindrücklich. Nicht nur in der Umsetzung, sondern auch in der Investitionshöhe und dem Bedarf an Geldern für den Unterhalt (Betriebskosten). Das schreibt SVP-Grossrat Stefan Giezendanner in einer Interpellation, die er an der heutigen Parlamentssitzung einreichen wird. Als Beispiel nennt er die Neue Alpentransversale (NEAT), welche 19991 dem eidgenössischen Parlament mit Projektkosen von 12.6 Milliarden unterbreitet wurde. Giezendanner weiter: "Die NEAT kostete am Ende bei Eröffnung enorme 22,8 Milliarden."

Cargo sous terrain: Regierung sagt ja, aber...
In seiner Stellungnahme zum Sachplan Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransport des Bundes, begrüsst der aargauische Regierungsrat mit Vorbehalten die private Initiative von Cargo sous terrain (CST), mit einem komplementären, unterirdischen Güterverkehrssystem einen nachhaltigen Beitrag zur Bewältigung des wachsenden Güterverkehrs leisten zu wollen. Im Hinblick auf die Festsetzung im Sachplan Unterirdischer Gütertransport

Auf private Initiative hin keimte vor wenigen Jahren eine neue visionäre Idee mit einem Gesamtlogistiksystem für unterirdischen Warentransport auf, hält er weiter fest. Und schon war auch die Namensgebung mit Cargo Sous Terrain (CST) geboren. CST umfasst(e) drei wesentliche Komponenten: Ein Tunnelsystem zwischen städtischen Ballungsgebieten und Logistikzentren, eine effiziente städtische Feinverteilung (City-Logistik) und eine nahtlose integrierte IT-Lösung für einen vollautomatisierten Betrieb.

Pioniertat im wahrsten Sinne des Wortes

Zwischen CST und den damaligen Eisenbahnprojekten gebe es einige Unterschiede aber auch einige Gemeinsamkeiten. Ein Unterschied ist, dass CST eine Pioniertat ist. Im wahrsten Sinne des Wortes. Nirgends in Europa gibt es ein solches Projekt, schreibt Giezendanner weiter. An ganz wenigen Orten in der Welt gab es jedoch solche Teststrecken, welche aber keinen Erfolg (Machbarkeit, Kosten-/Nutzenverhältnis) vorzuweisen hatten und haben und deswegen nicht weiterentwickelt wurden und werden, so derr Interpellant.

Bundesrat bereit für Schaffung gesetzlicher Grundlage

Auf Drängen von Lobbyverbänden und Parlamentarier/innen habe sich der Schweizerische Bundesrat im November 2016 offen gezeigt, die für den Bau notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen. Allerdings stellte er dazu die folgenden Bedingungen: Der Förderverein musste in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. CST erfüllte diese Anforderung und gründete am 24. März 2017 eine Aktiengesellschaft.

Eine weitere Bedingung des Bundes war, dass für die erste Projektphase 100 Mio. Franken von privaten Investoren zugesichert sein müssten; davon mindestens die Hälfte aus dem Inland. Die künftigen Betreiber müssten verbindliche Verpflichtungen abgeben. Zudem müssten die von der ersten Teilstrecke betroffenen Kantone Zürich, Aargau und Solothurn einverstanden sein. Ausserdem muss für künftige Kunden der Zugang diskriminierungsfrei gewährleistet werden.

Im September 2017 präsentierte Cargo sous terrain AG die ersten Investoren für die Baubewilligungsphase der ersten Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp nach Zürich. Die von den Investoren zugesagten Investitionen betrugen gesamthaft 2.5 Millionen Franken. Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Botschaft an das Parlament verabschiedet, fasst Giezendanner die bisherigen geschenisse in seinem Vorstoss weiter zusammen.

Bundesgesetz über unterirdischen Gütertransport seit 2022 in Kraft

Am 17. Dezember 2021 wurde der Gesetzesentwurf von National- und Ständerat angenommen. Die Referendumsfrist dieses Entwurfs lief am 7. April 2022 ab. Das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport trat am 1. August 2022 in Kraft. Bevor das Projekt an Fahrt aufnehmen konnte, schreibt Giezendanner weiter, "äusserten involvierte Gemeinden grösste Bedenken und die ersten namhaften Mitinvestoren (Aktionäre), wie beispielsweide die Planzer Transport AG, stiegen wieder aus dem Projekt aus. Der Logistiker machte keinen Hehl daraus, dass er nicht an eine Zukunft des Projekts glaubt. Unmittelbar darauf schrieb eine der grössten Tageszeitungen der Schweiz in der Headline «Logistiker verlieren Glauben an Cargo sous terrain»."

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) veröffentliche dennoch am 1. Februar 2024 den neuen Sachplan für Verkehr, Teil Unterirdischer Gütertransporte (SUG) und stellte diesen als Anhörung zur Information und Mitwirkung der Bevölkerung den jeweiligen Kantonen und Gemeinden zu, heisst es in der Interpellation weiter. Am 7. Februar 2024, habe das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) über die Abteilung Raumentwicklung die Anhörung den Parteien und Interessengruppe zwecks Stellungnahme zugestellt.

SVP äusserte grosse Bedenken

Am 4. April 2024 meldete die SVP mittels Anhörung ihre grossen Bedenken und Vorbehalte an, im Wissen darum als möglicherweise einzige kritische Partei aufzutreten, beim Regierungsrat und verwies unter anderem auf die aktuelle Finanzsituation der CST, welche besagte, so Giezendanner weiter, "dass das eingeschossene Eigenkapital beinahe vollständig aufgebraucht wäre und zwingender Zuschuss der verbleibenden Investoren (Aktionäre) zu erfolgen hätte".

Am 27. Juni 2024 berichtete In$ide Paradeplatz über die neusten Gegebenheiten «Cargo Sous Terrain entlässt halbe Mannschaft, visionärer Gütertransport durch Schweiz steht vor Scherbenhaufen: 100 Millionen von Post, Migros, Coop, Swisscom futsch, CEO weg, kein Nachfolger»

Es scheine, so der SVP-Grossrat und Transportunternehmer weiter, "dass die Realisten am Schluss wieder Recht behalten und der grosse «Luftballon CST» platzen wird". Auf Stufe Bund habe man eine Spezialgesetzgebung mit grossem Aufwand ausgearbeitet und nun sitze man auf den Kosten. Es gelte zu klären, auf welchen Kosten der Kanton Aargau sitzen werde.

Nun bittet Giezendanner den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten, die wir im folgenden im Wortlaut wiedergeben:

"Wie hoch waren die Planungskosten auf kantonaler Ebene? Wie hoch war das bisherige Entgelt seitens CST an den Kanton? Wie sieht die Eventualplanung aus, sofern CST vor dem Baubeginn insolvent ist oder geht? Wie sieht die Eventualplanung aus, wenn mit Bohrungen begonnen wurden und CST auf gut Deutsch «Bankrott» geht? Wer bezahlt den Rückbau?"