SP und Grüne wollen wissen, was die Folgen der Abschaffung des Eigenmietwerts im Aargau sind

Carol Demarmels, SP, Obersiggenthal (Sprecherin), Andreas Fischer Bargetzi, Grüne, Möhlin, Arsène Perroud, SP, Wohlen, Mia Jenni, SP, Obersiggenthal, Rolf Schmid, SP Frick und Thomas Baumann, Grüne, Suhr haben in der ersten Grossratssitzung der neuen Legislatur eine Interpellation zum Thema Eigenmietwert eingereicht.

Sie begründen den Vorstoss wiefolgt: In der Wintersession 2024 hat das Parlament die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Die zentralen Entscheide lauten:

• Der Eigenmietwert wird für Haupt- und Zweitwohnsitze abgeschafft.

• Unterhaltsabzüge sind nicht mehr möglich.

• Schuldzinsenabzüge sind neu nur noch nach der quotal-restriktiven Methode zulässig.

• Zur Entlastung der Bergkantone soll es den Kantonen möglich sein, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen.

Diese Änderungen treten – vorbehältlich einer Volksabstimmung im Herbst 2025 – frühestens im Jahr 2026 in Kraft.

Finanzielle Unsicherheiten im Kanton Aargau

Der Regierungsrat hat in der Vergangenheit unterschiedliche Einschätzungen zu den finanziellen Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwerts abgegeben, halten die Interpellanten/innen fest. Diese reichen von «nahezu ertragsneutral» (Beantwortung IP 18.204) bis hin zu prognostizierten jährlichen Mindereinnahmen von über 90 Millionen Franken für den Kanton und 76 Millionen Franken für die Gemeinden .

Gleichzeitig basiere die anstehende Steuergesetzrevision im Kanton Aargau unter anderem auf Zusatzeinnahmen durch Erhöhung der Eigenmietwerte von jährlich rund 38 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden, heisst es im Vorstoss weiter. Angesichts der möglichen Abschaffung des Eigenmietwerts müssen diese Annahmen dringend überprüft werden, verlangen dessen Urheber/innen. Ihre Fragen an den Regierungsrat lauten:

"1. Veränderung der Steuereinnahmen Fällt der Eigenmietwert beim Einkommen weg und zugleich die Möglichkeit, Schuldzinsenund Unterhaltsabzüge geltend zu machen, hat dies einen wesentlichen Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen. Um welchen Betrag würden sich die Steuereinnahmen für Kanton und Gemeinden dadurch verändern?

2. Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden Welche finanziellen Effekte sind für die einzelnen Gemeinden zu erwarten? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung der Gemeinden mit den entsprechend prognostizierten Beträgen.

3. Ertragsneutralität der Steuerstrategie Wie beurteilt der Regierungsrat die Steuerstrategie und insbesondere deren ersten Leitsatz zur Ertragsneutralität angesichts der zu erwarteten Entwicklungen?"