Aus für bundesrätliche Gratis-Skiabos: Teilerfolg für Thomas Burgherr
Der Bundesrat hat am 27. März 2024 entschieden, auf den Kauf der Jahresabonnemente der Seilbahnen Schweiz und die Nutzung der Loge im Stadttheater Bern für seine Mitglieder per Ende 2024 zu verzichten. Die Gratis-Skiabos hatten in der Bevölkerung für grosses Unverständnis gesorgt. Als würden die Bundesräte nicht genug verdienen, um solche Billette selbst zu kaufen.
Darüber geärgert hat sich auch der Aargauer SVP-Nationalrat Thomas Burgherr. In der Frühlingssession 2024 hat er den Bundesrat via Motion am 14. März aufgefordert, "die bundesrätlichen Privilegien wie etwa lebenslange Rente von der Hälfte des Gehalts eines amtierenden Regierungsmitglieds und lebenslange Hinterlassenenrenten sowie Kleinprivilegien wie Steuerzahler finanzierte Ski-Abonnemente zu reduzieren".
Noch bevor die bundesrätliche Antwort vorliegt, steht fest, dass die Bundesräte keine Gratis-Skiabos mehr bekommen. Die Mitglieder des Bundesrates haben von den Seilbahnen Schweiz bis Ende 2023 ein unentgeltliches Jahresabonnement für die Benutzung der dem Verband angeschlossener Bahnen erhalten.
Nun hat der Bundesrat am 27. März 2024 entschieden, ab 2025 auf den Kauf der Abonnemente von den Seilbahnen Schweiz zu Gunsten der Mitglieder des Bundesrates, der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers sowie deren Partnerinnen und Partnernzu verzichten.
Gestrichen auch für ehemalige Bundesräte
Er hat zudem beschlossen, im Aide-Mémoire den Hinweis auf die Abgabe einer Dauerfahrkarte von Seilbahnen Schweiz an die ehemaligen Mitglieder des Bundesrates und die ehemaligen Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler sowie deren Partnerinnen und Partner zu streichen. Sie und die Seilbahnen Schweiz wurden darüber informiert.
SBB-Generalabos "für Amtsausübung notwendig"
Die Generalabonnemente 1. Klasse für die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler und ihre Partnerinnen und Partner, welche die Magistratspersonen jeweils begleiten, werden von den SBB jedoch wie bisher zur Verfügung gestellt, da sie für deren Amtsausübung notwendig seien. Um die Annahme von Leistungen von Dritten rechtlich zu verankern, wird in der Organisationverordnung für den Bundesrat dafür eine dienstrechtliche Erlaubnis geschaffen. Die ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräte vertreten die Mitglieder des Bundesrates gelegentlich im Rahmen von Delegationsaufgaben. Sie und ihre Partnerinnen und Partner erhalten weiterhin ein unentgeltliches SBB-Generalabonnement 1. Klasse.