Übergangsregelung für Sirenen bis 2028 - 600 Franken jährlich pro Sirene für die Kantone

Im Rahmen einer Gesetzes-Totalrevision per 1. Januar 2021 wurde die Zuständigkeit für die stationären und mobilen Sirenen von den Kantonen auf den Bund übertragen; man erhoffte sich davon Synergie- und Effizienzgewinne. Bei der Planung der Umsetzung des neuen Rechts hat sich gezeigt, dass die beabsichtigte neu zentrale Zuständigkeit beim Bund in der Praxis zu grösseren Herausforderungen und insbesondere auch höheren Kosten führt, als ursprünglich angenommen wurde. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss von Ständerat Thierry Burkart, FDP/AG (vgl. den nachstehenden Link).

Burkart hinterfragt Neuregelung für die landesweit 5000 Sirenen
In der letzten Totalrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist die Zuständigkeit bei den stationären Sirenen von den Kantonen an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) übertragen worden. Die Kantone stellen demnach noch bis längstens vier Jahre nach Inkrafttreten des revidierten BZG den Unterhalt und die Betriebsbereitschaft

Bund scheitert in Vernehmlassung mit Pauschalabgeltung für Kantone

Deshalb schlug der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung vom 25.01.2023 eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vor. Diese Lösung, wonach der Bund diese Aufgaben gegen eine pauschale Abgeltung den Kantonen übertragen hätte, wurde von den Kantonen im Rahmen der Vernehmlassung abgelehnt bzw. wäre nur mit hohen Mehrkosten für den Bund zu Stande gekommen, heisst es in der Antwort weiter.

Übergangsfrist bis Ende 2024 sehr knapp

Die vierjährige Übergangsfrist dauert noch bis Ende 2024. Dies ist sehr knapp, schreibt der Bundesrat weiter, "um die Zuständigkeit gemäss geltendem Recht umzusetzen, und reicht vor allem nicht aus, um die Zuständigkeitsordnung grundsätzlich zu überdenken". Nach dem aktuellen Stand der Arbeiten soll diese Frist um vier Jahre bis Ende 2028 verlängert und die Kantone während dieser Zeit mit einer Pauschale von 600 Franken pro Sirene/Jahr entschädigt werden.

Mit dieser befristeten verlängerten Übergangsregelung wollen sich Bund und Kantone nochmals Zeit verschaffen, um die Zuständigkeiten zu überprüfen, allenfalls die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und die Rahmenbedingungen für eine spätere Lösung strukturiert zu erarbeiten. Die BZG-Revision zur Verlängerung der Übergangsfrist wird dem Parlament voraussichtlich in der Herbst- und Wintersession 2024 unterbreitet.

Bund bot 450, Kantone wollten mindestens 800 Franken

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision war die Erhöhung der Pauschalen auf 450 Franken vorgesehen. Demgegenüber verlangten die Kantone eine Pauschale von mindestens 800 Franken pro Sirene und Jahr. Der bei der letzten Gesetzes-Totalrevision vom Parlament gesprochenen Kostenrahmen von 3 Millionen Franken wäre damit um rund eine Million Franken überstiegen worden. Die Pauschale von 600 Franken pro Sirene und Jahr ist ein Kompromiss im Rahmen der Übergangsfrist. Sie präjudiziere jedoch nicht die zukünftige Lösung, so der Bundesrat.