Schafe und Rinder: erste Fälle von Blauzungenkrankheit im Aargau

Seit Ende August 2024 sind in mehreren Kantonen Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Nun hat die Blauzungenkrankheit auch den Kanton Aargau erreicht. Betroffen sind vier Tierhaltungen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

Erstmals seit 2020 sind in den vergangenen Wochen wieder Fälle der Blauzungenkrankheit in der Schweiz aufgetreten. Bisher betroffen waren die Kantone Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Thurgau, Waadt und Jura. Nun hat die Tierseuche auch den Aargau erreicht. Der Erreger wurde in vier Tierhaltungen bei sechs Tieren nachgewiesen.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich gemäss Tierseuchenverordnung um eine meldepflichtige Tierseuche. Sie wird durch Viren verursacht, die über den Stich von Gnitzen (kleinen Mücken) auf das Tier übertragen werden. Es findet keine Ansteckung von Tier zu Tier statt.

Tierärztinnen und Tierärzte haben die Blauzungenkrankheit im Aargau in einer Rindviehhaltung und drei Schafhaltungen nachgewiesen und dem Veterinärdienst gemeldet. Fünf Schafe sind aufgrund der Seuche gestorben. Der kantonale Veterinärdienst hat die betroffenen Tierhaltungen für den Tierverkehr gesperrt, um eine Verbreitung der Seuche verhindern. Wenn infizierte Tiere gestochen werden, können die Mücken weitere Tiere anstecken. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter von Rindern und Schafen müssen deshalb auch Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls ergreifen.

Die Krankheit betrifft nur Wiederkäuer. Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Untertyps 3 (Serotyp 3, BTV-3), wie er auch im Aargau nachgewiesen wurde, verursacht besonders bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Hautdefekte und Schwellungen im Kopfbereich und an den Zitzen und Beinen sowie Lahmheiten. Bei Schafen ist zudem Atemnot möglich und die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit meist milder, kann aber in Einzelfällen auch starke Symptome und einen Rückgang der Milchleistung verursachen. Da es keine Therapie gibt, beschränkt sich eine Behandlung der Tiere auf die Linderung der Symptome. Tiere mit schwerem Krankheitsverlauf müssen vom Tierarzt oder der Tierärztin erlöst werden.

Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte von betroffenen Tieren können bedenkenlos konsumiert werden.

Für die Schweiz hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aufgrund der Fälle wieder eine Blauzungenkrankheits-Zone eingerichtet. Da die ganze Schweiz in der Zone liegt, bleibt der landesweite Tierverkehr für Bestände ohne Seuchenfall ohne Einschränkungen möglich. Der Export in Länder ohne Fälle von Blauzungenkrankheit ist jedoch nur noch mit Auflagen möglich.

Wie kann man seine Tiere schützen?

Die Tiere sind soweit möglich vor Gnitzen zu schützen. Da die Gnitzen dämmerungs- und nachtaktiv sind, sollen die Tiere während dieser Zeiten eingestallt werden. Der Einsatz von Insektenschutzmittel hält die Insekten von den Tieren fern und reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass die Tiere gestochen werden und das Virus so verbreiten. Der Einsatz von Insektiziden kann zusätzlich helfen, die Anzahl der Gnitzen im Stall und in der Umgebung der Tiere zu reduzieren. Feinmaschige Mückennetze können die Gnitzen daran hindern, in die Stallungen zu fliegen. Zudem sollen allfällige Brutplätze der Gnitzen beseitigt werden. Da deren Eier bevorzugt in feuchten oder nassen Boden mit frischem oder kompostiertem Mist oder Gülle abgelegt werden, stellen wassergefüllte Pfützen in der Umgebung des Misthaufens, sumpfige Stellen, Ansammlungen von Silosickersaft und stehende Gewässer (Tümpel, Schlamm) beliebte Brutplätze dar, die es zu entfernen gilt.

Derzeit kein zugelassener Impfstoff in der Schweiz gegen BTV-3

Gemäss BLV gibt es zwar aktuell drei Impfstoffe gegen BTV-3, davon ist jedoch keiner in der Schweiz zugelassen. Sobald ein Impfstoffhersteller eine Zulassung beantragt, wird dies von der Swissmedic priorisiert und beschleunigt behandelt. Die Impfstoffe können die klinischen Symptome verringen, sie verhindern jedoch nicht die Infektion und die Weiterverbreitung des Virus.

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Informationen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)