Regierungsrat verabschiedet revidierte Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz

Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat das geänderte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Die parallel dazu revidierte Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV) wurde am 19. März 2025 durch den Regierungsrat verabschiedet; sie muss noch vom Bund genehmigt werden und tritt zehn Tage nach dieser Genehmigung in Kraft. Die Änderungen in der AJSV gelten daher aktuell unter Vorbehalt der noch ausstehenden Genehmigung durch den Bund. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Die Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat die kantonale Jagdkommission (JAK) bereits im Jahr 2021 gebeten, den Revisionsbedarf an kantonalem Jagdgesetz und Verordnung aus ihrer Sicht zu bezeichnen. Anschliessend wurde der Anpassungsbedarf laut Mitteilung in der Kommission diskutiert und festgelegt. Auch die kantonale Jagdprüfungskommission hat sich Gedanken zu der Zukunft der Jagdausbildung und -prüfung im Kanton Aargau gemacht und beim BVU entsprechende Anträge eingereicht.
Änderungen auch zur Abgeltung von Infrastrukturschäden beim Biber
Auf Bundesebene lief parallel die zeitlich gestaffelte Inkraftsetzung des teilrevidierten Jagdgesetzes sowie die Revision der Jagdverordnung. Der Änderungsbedarf aus der Revision der Bundesgesetzgebung konnte so in die Revision auf kantonaler Stufe einfliessen, heisst es weiter. Wichtige Änderungen auf Bundesebene, welche den Vollzug in den Kantonen und so auch den Kanton Aargau betreffen, sind die Regulation von Wolfsrudeln, die Finanzierung von Präventionsmassnahmen und die Abgeltung von Infrastrukturschäden beim Biber, finanzielle Abgeltungen des Bundes an Massnahmen zur funktionellen Sicherung der überregionalen Wildtierkorridore, Regelungen für den fachgerechten Bau und Unterhalt von Zäunen (Wildtierschutz), die interkantonale Koordination der Jagdplanung, Herdenschutzmassnahmen, Anpassungen bei den verbotenen Hilfsmitteln, die Rehkitzrettung sowie die Nachsuche auf verletzte Wildtiere und bei Hegeabschüssen.
Genehmigung durch den Bund noch ausstehend
Die Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat die kantonale Jagdkommission (JAK) bereits im Jahr 2021 gebeten, den Revisionsbedarf an kantonalem Jagdgesetz und verordnung aus ihrer Sicht zu bezeichnen. Anschliessend wurde der Anpassungsbedarf in der Kommission diskutiert und festgelegt. Auch die kantonale Jagdprüfungskommission hat sich Gedanken zu der Zukunft der Jagdausbildung und -prüfung im Kanton Aargau gemacht und beim BVU entsprechende Anträge eingereicht.
Auf Bundesebene lief parallel die zeitlich gestaffelte Inkraftsetzung des teilrevidierten Jagdgesetzes sowie die Revision der Jagdverordnung. Der Änderungsbedarf aus der Revision der Bundesgesetzgebung konnte so in die Revision auf kantonaler Stufe einfliessen. Wichtige Änderungen auf Bundesebene, welche den Vollzug in den Kantonen und so auch den Kanton Aargau betreffen, sind die Regulation von Wolfsrudeln, die Finanzierung von Präventionsmassnahmen und die Abgeltung von Infrastrukturschäden beim Biber, finanzielle Abgeltungen des Bundes an Massnahmen zur funktionellen Sicherung der überregionalen Wildtierkorridore, Regelungen für den fachgerechten Bau und Unterhalt von Zäunen (Wildtierschutz), die interkantonale Koordination der Jagdplanung, Herdenschutzmassnahmen, Anpassungen bei den verbotenen Hilfsmitteln, die Rehkitzrettung sowie die Nachsuche auf verletzte Wildtiere und bei Hegeabschüssen.
Genehmigung durch den Bund noch ausstehend
Der Bundesrat hat das geänderte Jagdgesetz zusammen mit der angepassten Jagdverordnung per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Die parallel dazu revidierte kantonale Verordnung zum Jagdgesetz (AJSV) wurde am 19. März 2025 durch den Regierungsrat verabschiedet. Vorgängig wurde eine freiwillige Anhörung bei den in der JAK vertretenen Verbänden (Bauernverband, JagdAargau, Försterverband, Naturschutzverbände, Tierschutz, Gemeindeammänner-Vereinigung) sowie der Jagdprüfungskommission durchgeführt. Die nun vom Regierungsrat beschlossene AJSV muss noch vom Bund genehmigt werden und tritt zehn Tage nach dieser Genehmigung in Kraft. Die Änderungen in der AJSV gelten daher aktuell unter Vorbehalt der noch ausstehenden Genehmigung durch den Bund.
Folgende Themenbereiche wurden in der Revision der kantonalen Jagdverordnung laut Mitteilung des Kantons angegangen:
- Jagdlehrgang und -prüfung (inklusive Fachkundigkeit gemäss Bundesverordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle)
- Anerkennung Jagdprüfung und Jagdpässe
- interkantonale Koordination der Jagdplanung
- Bejagung Gämse und Rothirsch
- Falknerei
- Einsatz Stöberhunde
- Jagdwaffen, Munition und Hilfsmittel
- Jagd und Nachsuche über die Reviergrenzen
- Nottötung Wildtiere und Meldung an Fachstelle
- Wildtierkorridore
- Tierschutz bei Weidezäunen und jungen Wildtieren
- Verhütung und Vergütung Wildschäden durch Grossraubtiere und Biber
- Bagatellschadenhöhe Wildschaden
- Massnahmen zur Reduktion der Administration und zur Verbesserung des Vollzugs
Revision des kantonalen Jagdgesetzes verschoben
Einige Anliegen aus den eingangs erwähnten Gesprächen mit der Jagdkommission und die Umsetzung der revidierten Bundesgesetzgebung konnten in der Teilrevision der kantonalen Jagdverordnung gelöst werden. Mit der Inkraftsetzung im Jahr 2025 wird auch das Ziel erreicht, dass für die Neuverpachtung der Jagdreviere im Kanton Aargau (Pachtperiode 2027–2034) die Revision der kantonalen Jagdverordnung abgeschlossen und in Kraft getreten ist.
Dies, weil die Möglichkeiten der revidierten Bundesgesetzgebung im Aargau möglichst bald umgesetzt werden sollen – insbesondere zu Präventionsmassnahmen und Abgeltung von Infrastrukturschäden beim Biber, Grundsätze für Herdenschutzmassnahmen, Einsatz verbotener Hilfsmittel und Hegeabschüsse. Die weiteren, langfristigen Anliegen der kantonalen Jagdkommission zum kantonalen Jagdgesetz benötigen dagegen weitere vertiefte fachliche und politische Diskussionen. Die Revision des kantonalen Jagdgesetzes wird deshalb auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.