Regierung will Programm "Natur 2030" nahtlos weiterführen und startet eine öffentliche Anhörung

Regierung will Programm "Natur 2030" nahtlos weiterführen und startet eine öffentliche Anhörung
Natur 2030 soll weitergeführt werden. Foto: Matthias Betsche

Der Kredit für das laufende Mehrjahresprogramm "Natur 2030" läuft Ende 2025 ab. Für die 2. Etappe des Programms beantragt der Regierungsrat nun einen Verpflichtungskredit von 18 Millionen Franken. Dies teilt der
Kommunikationsdienst des Regierungsrats mit. Die 2. Etappe soll nahtlos an die bisherigen erfolgreichen Programme anknüpfen und dem Vollzug von Aufgaben zum Schutz der Landschaft, zur Aufwertung, Vernetzung und Sicherung von Lebensräumen sowie zur gezielten Förderung von Arten dienen.

Die öffentliche Anhörung zur 2. Etappe des Programms "Natur 2030" und zum Verpflichtungskredit startet heute Freitag und dauert bis am 2. März 2025.

Die Biodiversität steht schweizweit unter Druck. So ist über ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten gefährdet, stark gefährdet oder sogar in der Schweiz ganz ausgestorben (Bundesamt für Umwelt, 2023: Biodiversität in der Schweiz; Stand 2023). Auch im Kanton Aargau ist der Handlungsbedarf für die Aufwertung und bessere Vernetzung natürlicher und naturnaher Lebensräume und die Förderung der Artenvielfalt hoch. Mit dem anhaltenden Bevölkerungswachstum nimmt auch der Druck auf die Aargauer Natur und Landschaft durch intensive Nutzungen, Verkehr, Lichtimmissionen, Naherholung und Freizeitaktivitäten weiter zu.

Regierung will natürliche Grundlagen sichern

Der Regierungsrat will gemäss seinem Entwicklungsleitbild 2021–2030 natürliche Grundlagen, insbesondere Wasser, Boden, Luft und Biodiversität langfristig sichern sowie die Arten- und Lebensraumvielfalt fördern, um die Reaktionsfähigkeit gegenüber Veränderungen sicherzustellen (Resilienz). Das Programm "Natur 2030" ist laut Mitteilung "ein zentraler Eckpfeiler der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzpolitik.

Es dient dem Vollzug von Aufgaben zum Schutz der Landschaft, Aufwertung und Vernetzung und Sicherung von Lebensräumen und zur gezielten Förderung von Arten".

Es baut auf seinen Vorgänger-Programmen (Programm Natur 2001, 2010 und 2020) auf, die dazu beigetragen haben, dass sich der Artenverlust in den letzten Jahren nicht ungebremst fortgesetzt hat und naturnahe Lebensräume weiterhin vorhanden sind. Die konsequente Fortsetzung dieses Mehrjahresprogramms äussert sich im Aufbau langjähriger Partnerschaften und in einer engen Zusammenarbeit mit Stiftungen, Verbänden sowie Verwaltungen und Organisationen auf kommunaler Ebene.

Indirekter Gegenvorschlag zur kantonalen "Gewässer-Initiative"

Der Regierungsrat stellte der Aargauischen Volksinitiative "Gewässer-Initiative Kanton Aargau – Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau" einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die "Gewässer-Initiative" wurde zur Ablehnung empfohlen, weil die von den Initianten geforderte Sicherung und Umsetzung der notwendigen Flächen innert 20 Jahren nicht realistisch ist.

Der indirekte Gegenvorschlag des Regierungsrats, der einen Verpflichtungskredit von 4 Millionen Franken für einen Zeitraum von acht Jahren vorsieht, wurde vom Grosse Rat angenommen. Die Initianten haben daraufhin die "Gewässer-Initiative" zurückgezogen.

Die Massnahmen sollen über die bestehenden Gefässe Naturschutzprogramm Wald, Programm Labiola (Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft) und das vorliegende Programm "Natur 2030" erfolgen. Somit wird ein Teil der Umsetzung des Gegenvorschlags in die 2. Etappe des Programms "Natur 2030" übernommen. Dabei werden der Zielwert für die neu zu schaffenden Feuchtgebiete im Siedlungsgebiet und die dafür benötigten finanziellen Mittel im Umfang von 750'000 Franken für fünf Jahre integriert.

Regierung will nahtlos an das bestehende Programm anknüpfen

Der vom Grossen Rat für die 1. Etappe (2021-2025) des Programms "Natur 2030" bewilligte Verpflichtungskredit wird per 31. Dezember 2025 abgeschlossen und abgerechnet. Die nahtlose Fortführung des Programms ist daher mit einem neuen Verpflichtungskredit sicherzustellen. Dieser ist dem fakultativen Referendum unterstellt und untersteht damit auch der Anhörungspflicht.

Für die 2.Etappe wird ein Verpflichtungskredit von 18 Millionen Franken beantragt. Der Kreditantrag für die 2. Etappe (2026–2030) knüpft nahtlos an die 1. Etappe (2021–2025) des Programms "Natur 2030" an. Darin werden die bisher erfolgreich umgesetzten inhaltlichen Schwerpunkte, Instrumente und Massnahmen weiterentwickelt.

Öffentliche Anhörung bis am 2. März 2025

Die öffentliche Anhörung zum Verpflichtungskredit zur 2.Etappe des Programms "Natur 2030" startet heute Freitag, 6. Dezember 2024, und dauert bis am 2. März 2025.

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