Regierung will innerkantonalen Finanzausgleich optimieren
Der erste Wirkungsbericht, der im Sommer 2023 vom Grossen Rat beraten wurde, hat dem Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden ein gutes Zeugnis ausgestellt. In einigen Bereichen wurden gleichwohl Schwachstellen identifiziert. Vorschläge zur Optimierung des Systems werden nun in die Anhörung geschickt. So wird vorgeschlagen, das Volumen des Soziallastenausgleichs um rund einen Viertel zu reduzieren, um Überkompensationen zu vermeiden. Auch der räumlich-strukturelle Lastenausgleich soll künftig anders berechnet werden. Dies teilt der Kanton mit.
Der heutige Soziallastenausgleich wirkt laut Mitteilung teilweise zu stark. Das kann zu hoheZahlt happig in den Finanzausgleuich ein: Kantinshauptstadt Aarau. n Belastungen für abgabepflichtige Gemeinden und teilweise zu Überkompensationen führen. Eine Überkompensation liegt vor, wenn eine Gemeinde mit überdurchschnittlich hohen Kosten im Sozialbereich durch den Ausgleich so stark entlastet wird, dass ihre Gesamtbelastung sogar unter den Durchschnitt sinkt – oder umgekehrt.
Volumen des Soziallastenausgleichs soll reduziert werden
Um hier Gegensteuer zu geben, soll das Volumen des Soziallastenausgleichs um etwas mehr als einen Viertel reduziert werden. Die Berechnungen zeigen, dass dies für die beitragsempfangenden Gemeinden verkraftbar ist und der Ausgleich weiterhin die gewünschte Wirkung erzielen kann.
Beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich bildet der heutige Indikator (Siedlungsdichte) die auszugleichenden Lasten nicht gut ab. Die Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Gemeinden wirkt nicht immer plausibel und einige Gemeinden profitieren von ausserordentlich hohen Beiträgen. Neu sollen diese Ausgleichszahlungen anhand des Indikators Strassenlänge pro Kopf berechnet werden. Beiträge erhalten sollen knapp 100 (bisher rund 60) Gemeinden und die Ausreisser nach oben verschwinden.
Für die meisten Gemeinden seien die finanziellen Auswirkungen der Änderungen "eher gering", heisst es weiter. Um jenen Gemeinden, die gegenüber dem Status quo mit grösseren Einbussen rechnen müssen, die Anpassung zu erleichtern, sollen die Änderungen schrittweise über drei Jahre umgesetzt werden.
Verzicht auf neuen Lastenausgleich im Pflegebereich
Aufgrund der Ergebnisse des Wirkungsberichts wurde geprüft, ob der Finanzausgleich mit einem Lastenausgleich im Pflegebereich ergänzt werden soll. Darauf wird verzichtet. Die Thematik der Finanzierung des Gesundheitswesens ist sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene stark in Bewegung, so dass eine isolierte Massnahme im Rahmen des Finanzausgleichs keinen Sinn macht.
Die Anhörung dauert bis zum 14. März 2025.
- Anhörungsunterlagen: Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG); Änderung
- Knapp 100 Millionen Franken werden 2025 über den Finanzausgleich umverteilt
- Wirkungsbericht Finanzausgleich: Der Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden wirkt grundsätzlich wie beabsichtigt