Regierung will externe Platzierung von unbegleiteten Minderjährigen aus dem Asylbereich verlängern
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat Zusatzkredite über 3,79 und 0,47 Millionen Franken für die externe Platzierung von unbegleiteten Minderjährigen aus dem Asylbereich (UMA) in Windisch und in Gebenstorf. Die bestehenden Verträge mit Sofa Stiftung - für Kinder, Jugendliche und Familien sowie mit dem Verein Lernwerk sollen verlängert werden. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Der Kanton Aargau ist gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz verpflichtet, für die Unterbringung und Betreuung der in seine Zuständigkeit fallenden Personen aus dem Asylbereich genügend Unterkünfte bereitzustellen. Diese sind insbesondere im UMA-Bereich knapp, so der Kanton.
Seit dem 14. Januar 2023 befindet sich der Kanton Aargau im Asylbereich in einer Notlage gemäss § 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) rechnet damit, in den nächsten 12 Monaten 100 zusätzliche Unterbringungsplätze für unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich (UMA) schaffen zu müssen.
70 Plätze wurden bewilligt
Im Jahr 2023 beauftragte das Departement Gesundheit und Soziales die beiden Dienstleister Sofa Stiftung - für Kinder, Jugendliche und Familien und den Verein Lernwerk mit der Bereitstellung von insgesamt 70 Plätzen für UMA. Dafür bewilligte der Grosse Rat am 20. Juni 2023 zwei Verpflichtungskredite über 2,94 Millionen Franken beziehungsweise über 5,92 Millionen Franken.
Plätze können verlängert werden
Nun biete sich die Möglichkeit, die Verträge zu verlängern, die ursprünglich bis 31. Dezember 2024 respektive bis 30. Juni 2025 befristet waren, so die Kantonsregierung. Die 20 Plätze der Sofa Stiftung - für Kinder, Jugendliche und Familien können neu bis am 30. Juni 2025 genutzt werden und die 50 Plätze des Vereins Lernwerk bis am 31. Dezember 2026.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb zwei Zusatzkredite über 3,79 und 0,47 Millionen Franken für die externe Platzierung von 70 UMA.
Botschaft an den Grossen Rat: GR 24.275