Regierung überweist Botschaft für Sportgesetz an den Grossen Rat

Dem Grundsatz der Kantonsverfassung folgend, wonach "alle wichtigen Bestimmungen" als Gesetz zu erlassen sind, soll die Sportförderung mit einem schlanken Rahmengesetz als staatliche Aufgabe verankert werden. Die Schaffung eines Aargauer Sportgesetzes ist in der Anhörung auf eine sehr breite Zustimmung gestossen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat deshalb einen gegenüber der Anhörung unveränderten Gesetzesentwurf. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Die Schaffung eines Aargauer Sportgesetzes sei in der Anhörung auf eine sehr breite Zustimmung gestossen, heisst es in der Mitteilung der Regierung. Alle Parteien, mit einer Ausnahme alle Gemeinden, alle Regionalplanungsverbände sowie alle weiteren Teilnehmenden unterstützen das Sportgesetz. 94 Prozent der insgesamt 88 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind mit der Schaffung eines Sportgesetzes "völlig einverstanden". Das Gesetz schaffe klare Rahmenbedingungen, um die Zusammenarbeit der Akteure im Aargauer Sport zu verbessern und trage dazu bei, den Stellenwert des Sports in der Gesellschaft zu stärken. Auch die Ziele und Massnahmen zur Behebung des Handlungsbedarfs finden mit einer Zustimmungsrate von 90 Prozent und mehr breite Unterstützung.

Unveränderter Gesetzesentwurf

Gestützt auf die Anhörungsergebnisse ist der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dem Parlament einen gegenüber der Anhörungsversion unveränderten Gesetzesentwurf zu unterbreiten. Wie in den Anhörungsantworten gefordert, ist der Regierungsrat bestrebt, die Umsetzung des Sportgesetzes pragmatisch und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Regionalplanungsverbänden und den Sportorganisationen vorzunehmen.

Sportgesetz verfolgt drei Stossrichtungen

Mit dem Erlass eines Aargauer Sportgesetzes will der Regierungsrat die Schwerpunkte der bestehenden kantonalen Sportförderung gemäss Verfassungsauftrag in einem Gesetz regeln. Dabei gehe es beispielsweise um den Vollzug von J+S, die Förderung des freiwilligen Schulsports oder die Unterstützung von Sportorganisationen und Stützpunkten sowie den Bau, die Sanierung und den Unterhalt von Sportbauten und -anlagen. Zusätzlich zur Überführung der gesetzeswürdigen Bestimmungen der beiden Verordnungen soll mit der Schaffung des Sportgesetz in drei Bereichen Handlungsspielraum geschaffen werden:

  • Rund zwei Drittel der Ausgaben aus dem Swisslos-Sportfonds fliessen in die Sportinfrastruktur, wovon der weitaus grösste Teil den Gemeinden zugutekommt. Um einen effizienten Einsatz der knappen kantonalen Mittel zu gewährleisten, soll die Koordination der Sportinfrastrukturen sowohl zwischen Kanton und Gemeinden als auch unter den Gemeinden verstärkt werden. Zudem sind der Aufbau und Betrieb eines kantonalen Sportanlageninventars vorgesehen.
  • Finanzielle Unterstützungsbeiträge an Sportorganisationen (beispielsweise Verbände, Vereine, Leistungssportzentren, Veranstalter) sollen neu davon abhängig gemacht werden, dass sie sich für die Grundsätze eines fairen und sicheren Sports einsetzen und das physische und psychische Wohl der Sportlerinnen und Sportler sicherstellen.
  • Mit dem Sportgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei Bedarf Projekte von besonderem kantonalem Interesse auch mit ordentlichen Mitteln unterstützen zu können, wenn der Swisslos-Sportfonds nicht genügend Mittel zur Verfügung stellen kann.

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Botschaft an den Grossen Rat: GR 24.258