Regierung sucht tragfähige Verkehrslösungen im Raum Zurzibiet
Mit einem Gesamtverkehrskonzept (GVK) sollen tragfähige Lösungen für die grossen Herausforderungen an die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Raum Zurzibiet entstehen. Dabei werden Ziele und Stossrichtungen beschlossen und daraus abgeleitete Massnahmen für alle Verkehrsträger erarbeitet. Dies teilt der Regierungsrat mit.
Er hat nun für die Erarbeitung des GVK Raum Zurzibiet einen Verpflichtungskredit von 1,3 Millionen Franken beschlossen. Gemeinsam mit den Projektpartnern auf deutscher Seite wird im GVK Raum Zurzibiet zudem die Rheinquerung Waldshut–Koblenz bearbeitet.
Das GVK Raum Zurzibiet ist ein Teilprojekt des Regionalen Gesamtverkehrskonzepts Ostaargau (s. Box am Schluss dieses Textes). Gegenstand des nun durch den Regierungsrat gesprochenen Verpflichtungskredits in Höhe von 1,3 Millionen Franken ist die Erarbeitung des GVK Raum Zurzibiet sowie die Überprüfung und Aufstufung des Richtplaneintrags "Neue Rheinbrücke Koblenz Ost (Vororientierung)" von der Vororientierung in die Festsetzung.
In diesem Projekt wird zudem die Planungsanweisung und örtliche Festlegung des Richtplankapitels Nationalstrassen ("Das Kantonsstrassennetz ist auf die Auswirkungen der grenznahen Hochrheinautobahn A98 in Deutschland abzustimmen.") bearbeitet. Die Richtplaneinträge zum abschnittsweisen Doppelspurausbau Turgi–Koblenz–Bad Zurzach werden zudem als Grundlage berücksichtigt, so die Regierung weiter.
Mit einer gesamtheitlichen und grenzüberschreitenden Herangehensweise sollen im GVK Raum Zurzibiet tragfähige Lösungen entwickelt werden, schreibt sie, "um den künftigen Anforderungen an die Siedlung und die Mobilität gerecht zu werden". Dabei werden Ziele und Stossrichtungen beschlossen und daraus abgeleitete Massnahmen für den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Veloverkehr sowie den motorisierten Individualverkehr erarbeitet – dies erfolgt durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt gemeinsam mit dem Regionalplanungsverband Zurzibiet Regio, den darin organisierten Gemeinden sowie mit den Projektpartnern auf deutscher Seite.
Handlungsbedarf und grenzüberschreitende Planungen
Handlungsbedarf bestehe in diesem Raum gleich aus mehreren Gründen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die wachsende Bevölkerung und die Zunahme der Arbeitsplätze stellen hohe Anforderungen an die zukünftige Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Raum Zurzibiet. In diesem Raum liegen zudem verschiedene Entwicklungs- und Wohnschwerpunkte. Für den Verkehr im Zurzibiet ist in Abstimmung mit den Gesamtverkehrskonzepten Raum Brugg-Windisch und Baden und Umgebung eine Massnahmenplanung erforderlich.
Suche nach Standort für Ersatz der Rheinbrücke Waldshut–Koblenz
Handlungsbedarf bestehe weiter darin, einen geeigneten Standort für den Ersatz der Rheinbrücke Waldshut–Koblenz zu finden. Die bestehende Rheinbrücke erreicht in den nächsten 20 Jahren das Ende ihrer Lebensdauer und sei rechtzeitig zu ersetzen, heisst es weiter.
Die Basis für die Planungen im Raum Zurzibiet und der Grenzregion am Hochrhein wurde bereits am 21. September 2020 mit der Unterzeichnung eines gemeinsamen Letter of Intent zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen geschaffen.
Verkehrsstudie Hochrhein-Bodensee hat Folgen
In der im Jahr 2022 präsentierten, grenzüberschreitenden "Verkehrsstudie Hochrhein-Bodensee", wurden zudem die fachlichen Grundlagen für die weitere Bearbeitung der Grenzübergänge geschaffen. Aus der Studie hervor gingen im Speziellen die Massnahmen "Neubau Rheinquerung Sisseln" und "Ersatz Rheinquerung Waldshut–Koblenz".
Weitere Grundlagen bilden auf Seiten Kanton die Strategie mobilitätAARGAU und die bestehenden Richtplaneinträge (neuer Rheinübergang Koblenz Ost; Doppelspurausbauten Turgi–Koblenz). Zudem wird die im Oktober 2022 vom BVU durchgeführte Nummernschilderhebung im Ostaargau (PDF, 17 Seiten, 2,9 MB) aktuell durch eine Zusatzauswertung speziell für das Zurzibiet ergänzt.
Erste Ergebnisse bis Ende 2024 erwartet
In der ersten Phase des GVK Raum Zurzibiet erfolgt eine Gesamtverkehrsplanung explizit über alle Verkehrsträger (öffentlicher Verkehr, Fuss- und Veloverkehr, motorisierter Individualverkehr) sowie in Abstimmung mit der prognostizierten Siedlungsentwicklung. Erste Ergebnisse werden bis voraussichtlich Ende 2024 erarbeitet.
Zu diesem Zweck werden als erster Teil des GVK das Betriebskonzept und die Massnahmenansätze ausgearbeitet, heisst es in der Mitteilung weiter. Weiter wird unter Berücksichtigung der Strategien des Deutschen und des Schweizer Zolls analysiert, welche Abfertigungsmengen zu erwarten sind und welche Infrastrukturen und Immobilien pro Grenzübergang benötigt werden. P
Erste Auslegeordnung möglicher Brückenstandorte
Parallel dazu erfolgt eine erste Auslegeordnung möglicher Brückenstandorte im Grossraum Waldshut–Koblenz und zum Umgang mit der bestehenden Brücke. Bei der Auslegeordnung wird auch auf die Funktionalität des Gesamtverkehrssystems im Zurzibiet und insbesondere die Zu- und Abflüsse beidseits des Rheins geprüft.
Dies geschehe abgestimmt auf die weiteren Planungen im Ostaargau und im Raum Siggenthal Station sowie auf deutscher Seite, insbesondere in Bezug auf die Lückenschliessung der Hochrheinautobahn A 98 sowie im Hinblick auf die voraussichtlich im Jahr 2027 geplante Inbetriebnahme der elektrifizierten Hochrheinstrecke. Ab 2025 sollen die Projektpartner auf deutscher Seite in die Weiterbearbeitung des GVK und der grenzüberschreitenden Planungen einbezogen werden.