Regierung startet Anhörung zu Einbürgerungen - Anforderungen an Sprachkenntnisse steigen

Das kantonale Einbürgerungsrecht regelt die Einbürgerung ausländischer Personen. Es basiert auf den bundesrechtlichen Vorschriften. Aufgrund diverser überwiesener parlamentarischer Vorstösse soll das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht überprüft und angepasst werden. Der Regierungsrat schickt die Änderungsvorschläge in die Anhörung, die bis zum 14. März 2025 dauert. Dies teilt sein Kommunikationsdienst mit.

Zwei vom Grossen Rat überwiesene Motionen sind der Anlass, dass der Regierungsrat Anpassungen des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) vorschlägt. Zudem werden aufgrund von weiteren parlamentarischen Vorstössen, die Überprüfungen von Ungereimtheiten des geltenden Rechts, verschiedene Anpassungen von Normen des KBüG an das Bundesrecht und die gefestigte Rechtsprechung von Bundes- und Verwaltungsgericht vorgenommen.

Anpassung beim strafrechtlichen Leumund

Die von Grossrat Harry Lütolf eingereichte Motion verlangt eine Anpassung der Einbürgerungsvoraussetzungen im Bereich des strafrechtlichen Leumunds. Der Regierungsrat präsentiert dazu drei Varianten:

Eine erste Variante entspricht der Forderung der Motion, ist nach Einschätzung des Regierungsrats aber nicht mit dem Bundesrecht vereinbar und könnte daher nicht vollständig angewendet werden.

Eine zweite Variante setzt nur die Verschärfungen der Motion um, die der Regierungsrat als rechtmässig beurteilt, und die dritte Variante führt nur die Änderungen nach, die sich aufgrund des geänderten Bundesrechts ergeben. Die Interessierten können sich in der Anhörung differenziert zu den vorgeschlagenen Regelungen äussern.

Höhere Anforderungen an die Sprachkenntnisse

Die Motion von Christoph Riner (SVP) verlangt höhere sprachliche Mindestanforderungen und bessere Deutschkenntnisse als Voraussetzung für eine Einbürgerung. Folglich unterbreitet der Regierungsrat eine entsprechende kantonale Norm, welche über die vom Bundesrecht vorgegebene Mindestanforderung an die schriftlichen und mündlichen Sprachkenntnisse hinausgeht.

Neue Zuständigkeitsregelungen?

Die bisherige Zuständigkeit für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts soll gemäss einem Postulat von Lea Schmidmeister überprüft werden. Diese liegt derzeit beim Grossen Rat bzw. dessen Einbürgerungskommission. Vorgeschlagen wird eine Übertragung dieser Aufgabe an das zuständige Departement. Eine solche Änderung würde eine Anpassung der Kantonsverfassung erfordern, die dem obligatorischen Referendum unterliegt.

Die Übertragung der Zuständigkeit an ein Departement würde dem System entsprechen, so die Mitteilung weiter, das die Mehrheit der Kantone bereits kennen. Für Beschwerden gegen Entscheide der Gemeinden soll zudem neu das Verwaltungsgericht und nicht mehr der Regierungsrat zuständig sein. Damit wird eine Änderung erneut unterbreitet, die schon in der Botschaft zur Revision des KBüG vom 25. Januar 2017 enthalten war. Nachdem der Grosse Rat damals in erster Beratung zugestimmt hatte, scheiterten die vorgesehenen Änderungen aufgrund der Ablehnung der Vorlage in der Gesamtabstimmung.

Das Anhörungsverfahren dauert vom 22. November 2024 bis zum 14. März 2025. Die Anhörungsunterlagen sind im Internet abrufbar unter:

www.ag.ch/anhörungen > Laufende Anhörungen > Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV); Änderung; Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG); Änderung