Nationalrat überweist knapp Burgherr-Postulat für Überprüfung der staatlichen Leistungen
In der Märzsession hat Nationalrat Thomas Burgherr (SVP/AG) ein Postulat eingereicht, mit dem er den Bundesrat aufforderte, "zusammen mit den Kantonen sowie einer unabhängigen externen Begleitung alle staatlichen Leistungen dahingehend zu prüfen, ob Private diese Leistungen nicht effizienter, kostengünstiger und qualitativ besser erbringen können. Ausgenommen sind hoheitliche Leistungen etwa im Bereich Sicherheit, Bildung und Recht".
Bundesrat: grundlegende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung
Der Bundesrat hatte darauf geantwortet, er habe beschlossen, im 2024 eine grundlegende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen. Dazu hat er am 8. März 2024 eine fünfköpfige externe Expertengruppe beauftragt, ihm bis im Spätsommer Massnahmenvorschläge zur Beseitigung der strukturellen Defizite im Bundeshaushalt zu unterbreiten. Die Aufgabenüberprüfung werde sämtliche Ausgaben des Bundes umfassen, sowohl den Eigen- wie auch den Transferbereich, das Personal und den Sachaufwand, die schwach wie auch die stark gebundenen Ausgaben, schrieb der Bundesrat weiter, und: "Die Aufgaben- und Subventionsprüfung ist bereits im Gang und der Bundesrat will den Arbeiten der Expertengruppe nicht vorgreifen. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat, das Postulat abzulehnen."
Am zweiten Sessionstag in der Sommersession 2024 war der Vorstoss bereits traktandiert.
Burgherr: will Arbeiten des Bundesrates Nachdruck verleihen
Burgherr sagte in der Debatte im Nationalrat mit Blick auf die bundesrätliche Antwort, sei froh, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt habe und nun vorwärtsmache. Seine Befürchtung sei aber, dass das Anliegen ohne Druck aus der Politik versanden könnte und dass die meisten Massnahmen zerpflückt oder verwässert werden, bevor sie überhaupt zur Anwendung kommen. Burgherr: "Daher ist es mir ein Anliegen, mit meinem Vorstoss den Arbeiten des Bundesrates Nachdruck zu verleihen."
Das vom Bundesrat eingeleitete Vorgehen sei gut und solle wirklich vorangetrieben werden. Eine Annahme seines Postulates verstehe er keinesfalls als Vorgriff, sondern als Unterstützung. Er schlage bewusst keine spezifischen Massnahmen vor, sondern nur, dass endlich die staatlichen Leistungen überprüft werden, ob sie noch zeitgemäss sind, ob sie noch Wirkung zeigen, ob sie nicht anders und besser gelöst werden können und ob deren Priorität gegenüber anderen Dringlichkeiten wirklich noch hoch genug ist.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter empfiehlt Ablehnung
Bundesrätin Karin Keller-Sutter bat den Rat, dieses Postulat abzulehnen und keinen zusätzlichen Bericht in Auftrag zu geben. Sie dankte Nationalrat Burgherr für die Unterstützung. Sie sei natürlich froh, wenn die Arbeiten des Bundesrates, die hier in Auftrag gegeben wurden, "auch unterstützt werden, und das mittel- bis langfristig. Ich gehe davon aus, dass das schon noch zu Diskussionen führen wird". Man erwarte den Bericht einer Expertengruppe nach den Sommerferien. Der Bundesrat werde eine Vernehmlassungsvorlage vorbereiten.
Nationalratspräsident Eric Nussbaumer ergänzte dazu, der Bundesrat beantrage die Ablehnung des Postulates.
Postulat kam durch mit den Stimmen von SVP, Mitte-EVP und GLP
Der Rat entschied aber knapp mehrheitlich mit 96 : 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen, das Postulat aufrecht zu erhalten. Die Zusammensetzung der Stimmen fiel für einmal atypisch aus. Nein stimmten SP, FDP (die ihrer Bundesrätin folgte) und Grüne. Ja stimmten die SVP, die Mitte-EVP-Fraktion sowie die Grünliberalen.