Pilotprojekte in der Gesundheitsversorgung: Verordnung angepasst

Die vom Regierungsrat beschlossenen punktuellen Anpassungen sollen die Anwendung der Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung (VDPG) sowohl für die vollziehende Behörde als auch für die Projektträgerschaft vereinfachen. Die Änderungen treten am 1. Mai 2025 in Kraft. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Für die erste Prüfung der Projekteingaben ist die Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) zuständig. Die vom Regierungsrat beschlossenen Änderungen der VDPG sollen die Begründungen für die Genehmigung oder Ablehnung der Pilotprojekte nachvollziehbarer machen. Die angepasste VDPG führt die erforderlichen Inhalte für eine Projekteinreichung beim DGS neu detaillierter auf. Dies reduziert fehlerhafte oder unvollständige Projekteingaben.

Weiterhin muss die Projektträgerschaft bei der Einreichung ihres Vorhabens ein detailliertes Budget vorlegen und aufzeigen, wie hoch ihre finanzielle Eigenleistung und diejenige des Kantons ausfallen soll. Die Projektträgerschaft muss sich angemessen am Projektaufwand beteiligen. Die Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit der Eigenleistung der Projektträgerschaft sind:

  • die Unternehmensgrösse und -struktur der Projektträgerschaft
  • die beantragte Summe
  • der zu erwartende Nutzen für die Bevölkerung und die öffentliche Hand bei Projektumsetzung
  • eine mögliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Projektträgerschaft durch das Projekt

Überdies stellt die Verordnung laut Mitteilung klar, "dass die Projektträgerschaft während der Projektumsetzung durch die finanziellen Beiträge des Kantons keine Gewinne erzielen darf. Nach Ende der Pilotprojektphase erlaubt die VDPG eine Gewinnerzielung für die Projektträgerschaft".

Bisher umgesetzte Pilotprojekte

Pilotprojekte im Sinne der VDPG sind Vorhaben, die im Bereich der Gesundheitsversorgung ein neues und innovatives Versorgungsmodell erproben. Sie stellen eine medizinische, versorgungstechnische oder wirtschaftliche Verbesserung für einen grossen Teil der Bevölkerung oder die öffentliche Hand dar und müssen zum Grossteil im Kanton Aargau umgesetzt werden.

Seit dem ursprünglichen Inkrafttreten der VDPG per 1. Januar 2022 haben laut Mitteilung verschiedene Leistungserbringer mit der Umsetzung von Pilotprojekten beispielsweise im Bereich der Hausarztmedizin, der integrierten Versorgung und in der Langzeitpflege begonnen. Ausserdem gibt es eine Gruppe genehmigter Vorhaben, die Betroffene bestimmter Krankheiten (unter anderem Krebs, Schädel-Hirn-Trauma, Sklerodermie) mit spezifisch abgestimmten Massnahmen umsorgt.

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