Flach will Pilotprojekt für elektronisches Unterschriftensammeln
Mit einer Motion will der Aargauer Nationalrat Beat Flach (GLP) den Bundesrat beauftragen, gestützt auf das Bundesgesetz über die politischen Rechte und die zugehörige Verordnung, ein Pilotprojekt zu initiieren, um das elektronische Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden (E-Collecting) zu erproben.
Die E-ID-Vertrauensinfrastruktur soll dazu als technische Grundlage dienen. Um datenschützerische und andere Cyber-Risiken zu minimieren, soll die Umsetzung datensparsam, dezentral und quelloffen erfolgen, schreibt Flach. Der Pilotversuch sei geeignet einzugrenzen, um eine allfällige politische Verzerrung oder einen übermässigen Anstieg an Initiativen und Referenden zu verhindern. Ebenfalls solle die technische Umsetzung möglichst einfach, im Sinne eines minimal funktionsfähigen Produkts (MVP), gehalten werden. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Pilotbetrieb sollen als Basis für eine allfällige Einführung von E-Collecting dienen.
Flach begründet dies so: Die jüngsten Enthüllungen über die Fälschung und missbräuchliche Erschleichung von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden durch fragwürdige kommerzielle Anbieter seien alarmierend und beeinträchtigten die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie. E-Collecting könne die Sicherheit bei der Unterschriftabgabe substanziell erhöhen und damit das Vertrauen in die Wahrnehmung der politischen Rechte wiederherstellen. Gleichzeitig könne die derzeit äusserst aufwändige Beglaubigung der Unterschriften in den Gemeinden vereinfacht werden.
Mit dem Postulat 21.3607 werde die notwendige staatspolitische Auslegeordnung für eine mögliche Einführung von E-Collecting erarbeitet, so Flach weiter. Im Rahmen eines befristeten Pilotprojekts soll komplementär dazu E-Collecting schweizweit für Initiativen und Referenden unter realen Bedingungen getestet werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, so das Ziel von Flach, eine solide rechtliche Grundlage für eine allfällige Einführung von E-Collecting schaffen zu können.
Ab 2026 wird dem Bund voraussichtlich die E-ID-Vertrauensinfrastruktur zur Verfügung stehen, die unter anderem darauf abzielt, die Ausübung der politischen Rechte verstärkt auch auf digitalem Weg zu ermöglichen. Bereits ab 2025 wird die Infrastruktur für Testzwecke einsetzbar sein. Damit seien die wesentlichen Voraussetzungen gegeben, um gemäss VPR Artikel 27q und mit verhältnismässig geringem Aufwand einen Versuchsbetrieb für die elektronische Willensbekundung für Volksbegehren zu ermöglichen, so Flach abschliessend.