Autoparkplätze in Städten und Gemeinden: Grossrat Adrian Schoop will Bestandesschutz

Autoparkplätze in Städten und Gemeinden: Grossrat Adrian Schoop will Bestandesschutz
Im Bild Veloparkplätze am Bahnhof Baden. Foto: MKU

In einer neu eingereichten Motion will Grossrat Adrian Schoop (FDP) den Regierungsrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Anzahl an öffentlichen Parkplätzen in den Städten und Gemeinden auf dem Stand von Ende 2024 aufrechterhalten werden muss. Dies sei als Mindestanzahl zu verstehen, fordert Schoop.

Er begründet den Vorstoss damit, dass der Stadtrat von Baden "einen radikalen Abbau von Parkplätzen angekündigt" habe. Damit solle jeder dritte Parkplatz innerhalb eines Jahres verschwinden. Zwar sei der Stadtrat dann teilweise zurückgerudert, doch das Vorgehen in Baden offenbare "die teilweise feindliche Haltung gegenüber dem motorisierten Individualverkehr in den Städten", schreibt Schoop weiter.

"Auf zuverlässige Erreichbarkeit auch mit MIV angewiesen"

Der Kanton Aargau sei durch ein Zusammenspiel von städtischen und ländlichen Regionen geprägt. Viele Berufspendler sowie Gewerbetreibende, die in der Stadt arbeiten, lebten ausserhalb und seien auf eine zuverlässige Erreichbarkeit auch mit dem motorisierten Individualverkehr angewiesen. Dasselbe gelte für Familien und für ältere Personen, denen die Benutzung des öffentlichen Verkehrs nicht immer möglich oder zumutbar sei.

Das Parkplatzangebot betreffe somit nicht nur eine einzelne Gemeinde, sondern habe Auswirkungen auf die Mobilität und Lebensqualität im gesamten Kanton. Der Aargau und auch die Schweiz seien daher bislang gut gefahren, die verschiedenen Verkehrsträger nicht gegeneinander auszuspielen, sondern ein miteinander zu ermöglichen.

Mittlerweile schienen jedoch auch im Kanton Aargau "gewisse Städte und Gemeinden davon infiziert zu werden, Autos aus rein ideologischen Gründen zu verbannen", schreibt Schoop weiter. Diese Vorgehen gefährde das Miteinander der Verkehrsträger. Zudem bestehe eine Pflicht für den Erhalt bzw. für den Bau von Parkplätzen in ähnlicher Form bereits für Private (§55 BauG).

Dass nun die öffentliche Hand bestehende Parkplätze ohne weiteres abbauen darf, erscheine als besonders stossend. Es sei anzumerken, dass selbst der Erhalt der bestehenden Parkplatzanzahl einem faktischen Rückbau gleichkomme. Das stetige Bevölkerungswachstum im Kanton führe zu einer wachsenden Nachfrage, was zur Verknappung bestehender Ressourcen führe.

Das geforderte Vorgehen führe also keineswegs dazu, dass der motorisierte Individualverkehr attraktiver werde bzw. gleich attraktiv bleib, so Schoop. Die verlangte Massnahme stelle "immerhin sicher, dass auch in Zukunft Personen, die auf ein Auto angewiesen sind, die Städte und Quartiere weiterhin erreichen können".