Sonntagsverkäufe 2025 am 3. und 4. Adventssonntag
Dieses Jahr sind laut Mitteilung des Kantons die in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent (14. und 21. Dezember 2025) vorgesehen.
Der Regierungsrat erklärt für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag (14. und 21. Dezember 2025) für bewilligungsfrei. Dabei stützt er sich auf den im Jahr 2012