Nur zwei Spezialschuhe pro Jahr von der IV? - Ja aber, antwortet der Bundesrat

Ein Beitrag in der NZZ vom 7.9.2024 lässt Zweifel aufkommen, ob die Hilfsmittelpraxis der IV die Bedürfnisse der Gleichstellung genügend berücksichtigt und damit Menschen mit Behinderungen befähigt, ihr ganzes wirtschaftliches Potenzial zu nutzen. Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, inwiefern eine Optimierung der bestehenden Praxis die Abhängigkeit von Renten und anderen staatlichen Unterstützungen reduzieren könnte?
Quelle: https://www.nzz.ch/schweiz/drei-paar-spezialschuhe-fuer-einen-achtjaehrigen-oder-eine-60-000-franken-prothese-fuer-eine-frau-ist-das-luxus-ld.1846260

Antwort des Bundesrates

Hilfsmittel unterstützen Menschen mit Behinderungen im Alltag und am Arbeitsplatz, weshalb sie von der IV finanziert werden. Es ist das Ziel des Bundesrats, dass die Hilfsmittelversorgung für betroffene Personen möglichst eingliederungswirksam ausgestaltet ist. Im Rahmen des Berichts vom 26. Juni 2024 in Erfüllung des Postulates 19.4380 "Menschen mit Behinderung. Zugang zu modernen Hilfsmitteln sicherstellen" hat der Bundesrat deshalb Verbesserungsmassnahmen vorgeschlagen und das Departement des Innern mit der Umsetzung der Massnahmen beauftragt. Erste Massnahmen sollen Anfang 2025 erfolgen und bis Ende März 2025 wird das EDI dem Bundesrat über den Stand der weiteren Arbeiten Bericht erstatten. Zusätzliche Abklärungen sind daher aktuell nicht angezeigt.

Simona Brizzi: Die IV und Hilfsmittel für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung

Zum selben Thema reichte auch Simona Brizzi (SP) eine einfache Anfrage ein. Sie schrieb: Gemäss NZZ vom 7.9. verweigerte die IV Spezialschuhe für ein Kind mit Behinderung für den Schulsport. Es gibt offenbar zwei Paar Schuhe pro Jahr, obwohl der Bedarf je nach Laufaktivität und sportlicher Betätigung sehr unterschiedlich ist – und trotz Selbstbehalt im Umfang normaler Schuhkosten.
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Hilfsmittel für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen die Eingliederung fördern sollten und dass auch der Zugang zum Schulsport ermöglicht werden sollte?

Antwort des Bundesrates

Die IV unterstützt Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag und bei ihrer Tätigkeit mit Hilfsmitteln. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass diese Unterstützung sehr wichtig ist. Die Versorgung soll möglichst so ausgestaltet sein, dass sie Eingliederung von Menschen mit Behinderung fördert.

Die IV vergütet grundsätzlich zwei Paar Spezialschuhe pro Jahr. Es besteht aber die Möglichkeit, zusätzliche Spezialschuhe, zum Beispiel für den Schulsport, zu beantragen, wenn ein invaliditätsbedingter Mehrbedarf vorliegt und begründet wird. Insbesondere bei Kindern im Wachstum wird mit Blick auf die Eingliederung diese weitergehende Versorgung grosszügig zugesprochen. Die IV übernimmt zudem auch die Reparaturkosten für vorhandene Spezialschuhe.