Norovirus aus Döner-Imbiss in Möhlin war in selbst hergestellter Cocktailsauce
Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) hat am 4. März 2025 wegen zahlreichen Meldungen betreffend Magen-Darm-Erkrankungen einen Döner-Imbiss in Möhlin vorsorglich geschlossen. Seither sind über 60 Meldungen beim AVS eingegangen. Das meldet die aargauische Staatskanzlei.
Das AVS hat mehrere Proben der Lebensmittel im Betrieb genommen sowie Essensreste- und Stuhlproben von erkrankten Personen angefordert. Acht Stuhlproben sowie die Probe der selbst hergestellten Cocktailsauce des Betriebs hat das beauftragte Labor positiv auf Noroviren getestet.
Noroviren sind sehr infektiös. Die Übertragung erfolgt über den Mund, durch Kontakt mit der Haut (z. B. verunreinigte Hände) beziehungsweise mit Objekten (z. B. kontaminierte Oberflächen), durch Inhalation der in der Luft schwebenden feinen Tröpfchen (z. B. nach Erbrechen) oder durch Konsum von verunreinigten Lebensmitteln.
Betrieb bleibt noch geschlossen
Noroviren sind sehr resistent gegen Umwelteinflüsse und können auf verunreinigten Flächen mehrere Tage ansteckend bleiben. Deshalb bleibt der Betrieb geschlossen, bis eine weitere Übertragung ausgeschlossen werden kann. Unter Auflagen – wie etwa der gründlichen Reinigung und Desinfektion des Imbisses – und der anschliessenden Überprüfung durch das Amt für Verbraucherschutz (AVS) sei eine Betriebsöffnung möglich, heisst es in der Mitteilung des Kantons weiter.
Zusätzlich zu den Laboranalysen hat das AVS in Zusammenarbeit mit dem Kantonsärztlichen Dienst bei den betroffenen Personen eine Umfrage durchgeführt. Die 62 Rückmeldungen ergaben, dass im Umfeld der erkrankten Personen auch weitere Personen mit Symptomen zu finden sind oder waren.
Wie vorbeugen?
Zur Vorbeugung gegen die Verbreitung des Norovirus rät das Bundesamt für Gesundheit zu einer guten Händehygiene, insbesondere nach jedem Toilettengang. Gegenstände oder Oberflächen, die in Kontakt mit Stuhl oder Erbrochenem gekommen sind, sollten gereinigt und desinfiziert werden. Erkrankte Personen sollten auch bis mindestens drei Tage nach Abklingen der Symptome keine Mahlzeiten für andere zubereiten.