Neues Statistikgesetz tritt am 1. Mai 2024 in Kraft
Das neue Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz, StatG) ist die Grundlage für eine moderne und effiziente Statistik im Kanton Aargau. Es regelt die Tätigkeiten der öffentlichen Statistik und legt besonderen Wert auf den Datenschutz. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Der Grosse Rat hat das Statistikgesetz am 28. November 2023 beschlossen und den Regierungsrat beauftragt, das Gesetz in Kraft zu setzen und das notwendige Verordnungsrecht zu schaffen. Der Regierungsrat hat die ausführenden Bestimmungen, einschliesslich der Datenaufbewahrung für Statistiken zu langfristigen Entwicklungen, in der Verordnung über die öffentliche Statistik festgelegt. Das neue Statistikgesetz und die entsprechende Verordnung treten per 1. Mai 2024 in Kraft.