Neues kantonales Verkehrssteuergesetz ist auf gutem Weg
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats hat das neue Verkehrssteuergesetz in zweiter Beratung ohne Änderungsanträge zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Mit dem neuen Verkehrssteuergesetz sollen laut Mitteilung der UBV Personenwagen, Motorräder sowie Kleinbusse nicht mehr auf der Grundlage der Steuer-PS (Hubraum), sondern nach Gewicht kombiniert mit der Leistung besteuert werden. Damit will der Regierungsrat eine technologieneutrale Besteuerung erreichen.
Die weniger umweltbelastenden Elektro- und Hybridfahrzeuge werden allerdings durch eine Besteuerung nach Gewicht benachteiligt. Diese Benachteiligung soll durch einen Korrekturfaktor behoben werden. Die Kommission UBV verzichtet in zweiter Beratung auf Änderungsanträge zum neuen Verkehrssteuergesetz und stimmt dem Vorschlag des Regierungsrats mit grosser Mehrheit zu.