Neue EU-Vorschriften: Wie Marktzugangshürden für Schweizer Firmen verhindern?
Nachdem die EU am 24. Mai 2024 die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) verabschiedet hat, stellen sich Fragen zu den Auswirkungen auf die Schweiz und ihre Unternehmen. Dies schreibt Nationalrätin Maya Bally (Die Mitte/AG) in einer am 6. Juni 2024 eingereichten Interpellation. Sie bittet den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Bis wann will der Bundesrat die Analysen betreffend der Lücken der Schweizer Gesetzgebung sowie der Auswirkungen der CSDDD auf die Schweizer Wirtschaft abschliessen und gesetzgeberische Optionen für Anpassungen der Sorgfaltspflichten vorlegen?
- Was unternimmt der Bundesrat, um den Unternehmen Planungssicherheit zu gewähren, wenn die EU-Vorschriften in Kraft sind, aber angepasste Schweizer Sorgfaltspflichten noch nicht bereit?
- Was unternimmt der Bundesrat konkret, um allfällige Marktzugangshürden für Unternehmen durch (vorübergehend) unterschiedliche Regeln zu verhindern?
Bally begründet ihre Interpellation so: Der Bundesrat verfolge im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung ein international abgestimmtes Vorgehen. In einem im Dezember 2022 veröffentlichten Bericht sei er zum Schluss gekommen, dass die Schweizer Gesetzgebung im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung bei einer Verabschiedung der Richtlinie über Sorgfaltspflichten (CSDDD) «erhebliche Unterschiede» zur EU aufweisen würde.
EU-Richtlinie hat unmittelbare Auswirkungen auf CH-Firmen
Der vom Bundesrat am 22. Dezember 2023 veröffentlichte Analysebericht stelle fest, dass die EU-Richtlinie unmittelbare Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen haben werde. Der Bericht nenne die Vorteile einer Schweizer Gesetzgebung analog zur EU-Richtlinie. So könnten potenziell Doppelspurigkeiten abgebaut werden:«Die Unternehmen müssten sich nur noch nach einem Rechtsrahmen richten.»
Schon in der Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Martin Landolt (Die Mitte/GL) habe der Bundesrat festgestellt, dass eine Anpassung der Schweizer Gesetzgebung «allfällige Marktzugangshürden rechtzeitig … minimieren» könnte.
Nach der erwähnten Verabschiedung der CSDDD müsse jetzt schnell über das weitere Vorgehen in der Schweiz entschieden werden., schreibt Bally weiter: "Die Analysen über die Lücken der Schweizer Gesetzgebung sowie die Auswirkungen der CSDDD auf die Schweiz müssen finalisiert und Handlungsoptionen vorgelegt werden."