Kampfansage an überholte Regulierungen
Eine neu im Grossen Rat eingereichte Motion verlangt von der Regierung die Schaffung der rechtlichen Grundlagen zwecks Aufhebung überholter Regulierungen in einem jährlich durchzuführenden Prozess mit Vorlage(n) an den Grossen Rat. Getragen wird der Vorstoss, der im Parlament grosse Chancen haben dürfte, von Karin Faes (FDP, Schöftland, Sprecherin) und einer bemerkenswerten parteiübergreifenden Allianz, nämlich Daniel Aebi, SVP, Birmenstorf; Colette Basler, SP, Zeihen; Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri; Roland Frauchiger, EVP, Thalheim; Alfons P. Kaufmann, Die Mitte, Wallbach; Severin Lüscher, Grüne, Schöftland.
Worum geht es genau? Die Motionäre laden den Regierungsrat ein, die notwendigen rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, damit er dem Grossen Rat in einem jährlich wiederkehrenden Prozess die Aufhebung von Gesetzen und Regulierungen vorschlagen kann.
Zunehmende zeitliche und finanzielle Belastung durch administrative Auflagen stoppen
Sie begründen dies so: Bürokratie und administrative Auflagen sind für KMU seit Jahren eine zunehmende zeitliche und finanzielle Belastung. Das bestätigt eindrücklich der halbjährlich von der «Aargauer Wirtschaft» erhobene Sorgenbarometer. Aber auch Gesundheitsinstitutionen, die Landwirtschaft oder das Bildungswesen werden durch immer neue Regulierungen belastet und damit der Fachkräftemangel verschärft. Der administrative Aufwand bringe mittlerweile etliche Berufsgruppen an den Anschlag. Abschliessend erwähnen die Motionärinnen und die Motionäre auch Privatpersonen, "die oftmals unverständliche oder veraltete Regelungen antreffen".
Der Grosse Rat erlässt gem. § 78 in der Form des Gesetzes alle wichtigen Bestimmungen, insbesondere diejenigen, welche die Rechte und Pflichten der Bürger und Bürgerinnen oder Grundzüge der Organisation des Kantons und der Gemeinden festlegen. In der Botschaft 23.413 (darin lehnte der Regierungsrat zusätzliche Instrumente ab, um Unternehmen administrativ zu entlasten) weise der Regierungsrat darauf hin, dass es dem Grossen Rat jederzeit frei steht, allenfalls als überflüssig betrachtete Gesetze oder Dekrete aufzuheben.
Die Grossräte und Grossrätinnen sollen an einem Sitzungstag im Jahr die Möglichkeit haben, sich ausschliesslich mit der Aufhebung unzweckmässiger und überholten Bestimmungen zu befassen. Damit diese jährlich in einem regelmässigen Turnus an den Grossen Rat gelangen, bräuchte es neu eine Regelung. Dies könnte z.B. im Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen verankert werden, schlägt die Motion weiter vor.
Bereits bestehend ist ein Auftrag zur periodischen Überprüfung der kantonalen Gesetzgebung zur Reduktion der Regelungsdichte in Paragraf 5 des Gesetzes über die Standortförderung definiert. Die Geschäftsprüfungskommission beziehungsweise der Grosse Rat prüft demnach die Geschäftsführung des Regierungsrats, der Verwaltung, des Obergerichts und weiterer Trägerinnen und Träger von kantonalen Aufgaben mittels Inspektionen, Abklärungen und Untersuchungen insbesondere im Hinblick auf deren Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit⁶ In dieser Funktion kann sich die Geschäftsprüfungskommission auch mit der Aufhebung unzweckmässiger oder überholter Bestimmungen befassen.
Die Fachkommissionen prüfen die sie betreffenden Teilbereiche der Vorlage. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in den Bericht aufgenommen. Verbände und Gemeinden werden regelmässig eingeladen sich via Vernehmlassungen zu neuen Gesetzen zu äussern. Sie sollen auch die Möglichkeit erhalten, sich mit der Meldung von unzweckmässigen oder überholten Regulierungen (z.B via einer digitalen Plattform) einzubringen.
In Grossbritannien fand dieser Prozess bereits erfolgreich statt
In Grossbritannien wurde ein ähnlicher Prozess von 2011 bis 2014 durchgeführt. Gesamthaft führte dies zur Löschung oder Verbesserung von über 3000 Regelungen. Damit sollen für den Privatsektor jährliche Einsparungen von 1,2 Milliarden Pfund erzielt worden sein, heisst es im Vorstoss weiter.
Wie geht es weiter? Jetzt ist der Regierungsrat am Zug. Er muss zur Forderumng von Grossrätinnen und Grossräten aus allen Fraktionen Stellung beziehen, am Schluss entscheidet der Grosse Rat.