Mit Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung einverstanden
Der Bund hat die Kantonsregierungen eingeladen, sich zur Frage des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) zu äussern. Die Kantonsregierung nimmt dazu kurz und bündig Stellung, indem sie schreibt: "Der Regierungsrat des Kantons Aargau ist mit der Inkraftsetzung des BVVG und der Änderungen der (entsprechenden) Ordnungsbussenverordnung per 1. Januar 2025 einverstanden.