Mietvertrag für Waffenplatz Aarau wird verlängert
Ab 2031 entsteht auf dem Aarauer Kasernenareal ein neues, zentrumsnahes Stadtquartier. Die militärische Nutzung des Areals findet zukünftig auf einer reduzierten Fläche auf der Nordseite des Areals statt.
Für die Zeit des schrittweisen Umzugs der Armee bis 2035 verlängert der Kanton Aargau den Ende 2030 auslaufenden Mietvertrag (Waffenplatzvertrag) mit armasuisse. Damit schafft er Planungssicherheit für alle Beteiligten. Für die Zeit ab 2036 soll ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. An den von der Stadt Aarau, dem Kanton Aargau und dem Bund für die Entwicklung des Kasernenareals vereinbarten Zielen wird festgehalten. Dies geht aus einer Mitteilung des Regierungsrats vom 7. März hervor.
Das zentrumsnahe Kasernenareal in Aarau misst 47'243 m², die verteilt sind auf Stadt (5 Prozent), Kanton (67 Prozent), Bund (14 Prozent) und mehrere Private (13 Prozent). Heute ist das zu grossen Teilen dem Kanton Aargau und dem Bund gehörende Kasernenareal ein Ort, der für die Bevölkerung grösstenteils nicht zugänglich ist. Mit dem städtebaulichen Richtprojekt soll ab 2031 auf dem Kasernenareal ein neues, zentrumsnahes Stadtquartier mit vorwiegend ziviler Nutzung entstehen.
Zivile Nutzung soll ermöglicht werden
Anfang 2020 einigten sich laut Mitteilung Kanton, Bund und Stadt darauf, dass sich die militärische Nutzung des Kasernenareals Aarau künftig auf eine – gegenüber heute – reduzierte Fläche auf der Nordseite des Areals beschränken soll. Dies ermöglicht die schrittweise zivile Entwicklung und Durchwegung des Kasernenareals ab 2031. Mit dem vereinbarten Umzug des Militärs auf eine reduzierte Fläche auf der Nordseite des Areals ist sichergestellt, dass die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals nicht beeinträchtigt wird.
"Planungssicherheit für alle Beteiligten"
Der Regierungsrat hat aufgrund des aktuellen Planungsprozesses beschlossen, den Ende 2030 auslaufenden Mietvertrag mit armasuisse (Waffenplatzvertrag) zu verlängern; damit bleibt dieser Vertrag weitere fünf Jahre bis Ende 2035 in Kraft. Mit diesem Vorgehen erhalten alle Partner die nötige Planungssicherheit für die voraussichtlich ab 2031 zu erstellenden Ersatzbauten sowie die Überführung der militärischen Nutzung in die neue Liegenschaftssituation bei laufendem Betrieb. Zur Sicherung der künftigen zivilen Nutzung soll ein neuer Waffenplatzvertrag ab 2036 und ein Überführungskonzept für die militärische Nutzung erarbeitet werden.