Maya Bally: Was unternimmt der Bundesrat gegen Schlepper und Menschenschmuggel?

Ende September hat die Aargauer Mitte-Nationalrätin Maja Bally eine Interpellatuion zum Thema Menschenschmuggel und Schleppertätigkeit als Teil der organisierten Kriminalität eingereicht.

Menschenschmuggel und Schleppertätigkeiten seien heute Teil der organisierten Kriminalität und von kriminellen Netzwerken, schrieb Bally. Dabei handele es sich um eine besonders unmenschliche Form der organisierten Kriminalität. Gleichzeitig trügen Menschenschmuggler und Schlepper wesentlich zur irregulären Migration bei, indem sie Menschen für horrende Summen illegal in und durch europäische Staaten schleusen und ihre Abhängigkeit ausnützen.

Eine verstärkte internationale Kooperation mit allen betroffenen Staaten sei unverzichtbar, so Bally. Die Bekämpfung von Menschenschmuggel und Schleppertätigkeiten sollte auch für die Schweiz eine hohe Priorität haben. Dazu stellte sie dem Bundesrat mehrere Fragen, etwa: "Inwiefern beabsichtigt der Bundesrat, die Bekämpfung von Menschenschmuggel und Schleppertätigkeiten zur Eindämmung der irregulären Migration zu intensivieren und welche konkrete Möglichkeiten gibt es aus Sicht des Bundesrates, gegen diese Form der organisierten Kriminalität noch effektiver vorzugehen?"

Das antwortet der Bundsesrat

Inzwischen liegt die schriftliche Antwort des Bundesrates vor. Er schreibt, er erachte die Bekämpfung von Menschenschmuggel als wichtigen Bestandteil bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und irregulärer Migration. Vor dem Hintergrund der laufenden internationalen Initiativen gegen die Schleusungskriminalität habee der Bund die dritte Strategie der Schweiz für eine Integrierte Grenzverwaltung (IBM-Strategie III) erarbeitet.

Zusammenarbeit der Behörden verstärken

Ein entsprechender Aktionsplan für die Jahre 2024-2028/29 wurde demnach im Frühling 2024 von der Konferenz der kantonalen Justiz -und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Die dritte IBM-Strategie sehe vor, die Zusammenarbeit der Grenzverwaltungsbehörden mit den Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zu verstärken. Zur Umsetzung dieses Ziels hat der Bund im IBM-Aktionsplan verschiedene Massnahmen formuliert. Unter anderem soll bis 2026 die Bekämpfung des gewerbsmässigen Menschenschmuggels Teil einer nationalen Strategie sein.

Die geplante EU-Richtlinie zur «Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU» wird der Schweiz voraussichtlich als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert werden, heisst es in der Antwort weiter. Die Schweiz nimmt deshalb im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte gemäss dem Schengen-Assoziierungsabkommen an den Diskussionen zur Erarbeitung teil und bringt sich aktiv mit Vorschlägen ein.

Der Bundesrat ist überzeugt, schreibt er weiter, "dass einheitlichere Vorschriften bei der Bekämpfung der organisierten Schleusungskriminalität zielführend sind". Der Austausch von polizeilichen Informationen und eine zielgerichtete Koordination seien bei der Bekämpfung des gewerbsmässigen Menschenschmuggels essenziell, sowohl national als auch international. Dabei spiele der Austausch von Informationen und die Zusammenarbeit mit Europol und Interpol eine zentrale Rolle. Diese Zusammenarbeit sei etabliert.

2025 wird eine nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität lanciert

Die Strafverfolgung von Menschenschmuggel liegt in kantonaler Kompetenz. Die Strafbehörden des Bundes können nach Artikel 27 Absatz 2 der Strafprozessordnung erste Ermittlungen durchführen, wenn Straftaten in mehreren Kantonen oder im Ausland begangen wurden und die Zuständigkeit eines Kantons noch nicht feststeht.

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass für eine effiziente Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität ein ganzheitlicher, multidisziplinärer Ansatz sowie konkrete Massnahmen im Sinne einer nationalen Strategie nötig seien. Das EJPD wird zusammen mit der KKJPD eine nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im 2025 lancieren. Dazu gehören auch gezielte Massnahmen zur wirksamen Bekämpfung des organisierten Menschenschmuggels.