Aargauer Regierung: LSVA-Erträge dürfen insgesamt nicht sinken

Der Bund will von den Kantonsregierungen wissen, wie sie zur geplanten Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) stehen. Nun liegt die Antwort der Aargauer Regierung vor. Sie schickt voraus, wichtig sei ihr, dass die Verkehrsinfrastruktur auch künftig finanziert werden können muss. Deshalb sei es wichtig, dass die LSVA-Erträge insgesamt nicht kleiner werden. Neben den Einlagen auf nationaler Ebene (Bahninfrastrukturfonds) und Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds) seien davon auch die kantonalen Finanzierungsinstrumente für die übergeordnete Infrastruktur betroffen.

Alle Nutzniessenden der Verkehrsinfrastruktur sollen einen Finanzierungsbeitrag leisten, findet die Kantonsregierung. Deshalb unterstützt sie die Integration der elektrisch angetriebenen Fahrzeuge in die LSVA als zentrales Ziel dieser Vorlage. Die LSVA greife in ungünstiger Weise in die Verkehrslenkung ein, bemängelt sie. Seit der Einführung der LSVA im Jahr 2001 habe verstärkt festgestellt werden müssen, dass die Schwerverkehrsfahrten durch Siedlungsgebiete zwecks Einsparungen bei der LSVA erheblich zugenommen haben. Es werde bedauert, dass diesem wichtigen Anliegen bis anhin keine Rechnung getragen worden sei.

Sie findet wie der Bundesrat, dass bei der LSVA Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung herrsche. Fossilfrei angetriebene Lastwagen verursachten auch aus ökologischer Sicht grössere externe Kosten als der Verkehrsträger Schiene, schreibt die Regierung dazu. Deshalb sollten "alternativ angetriebene Lastwagen mit zunehmendem Marktanteil ebenfalls der LSVA unterstellt werden".

Der Bund plant die Integration elektrisch angetriebener Fahrzeuge in die LSVA auf Anfang 2031. Damit ist die Aargauer Regierung einverstanden. Das Inkrafttreten könne aber auch dynamisch ausgestaltet werden, findet sie, zum Beispiel sobald ein Marktanteil an elektrisch betriebenen Lastwagen von mindestens 40 Prozent in Bezug auf den Fahrzeugbestand erreicht ist.

Schwerverkehr soll soweit möglich auf der Autobahn stattfinden

Die Verlagerungswirkung der LSVA soll sich auch insofern auswirken, dass der Schwerverkehr so weit wie möglich auf der Autobahn abgewickelt wird. Das werde ohne Abstufung der Tarife nach Strassenhierarchie schwer zu erreichen sein. Eine Berechnung der Abgabe pro Kategorie nur nach Streckenlänge berücksichtige die Bedürfnisse des Bevölkerungsschutzes vor Immissionen nicht in genügendem Ausmass, da für das Transportwesen mit der heutigen Abgabe der kürzeste Weg massgebend ist, heisst es im Schreiben nach Bern weiter.

Elektrischer Antrieb in tiefste Abgabekategorie

Die Regierung erachtet es weiter als angemessen, dass die Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb in die tiefste Abgabekategorie eingeteilt und die EURO VI–Fahrzeuge abklassiert werden. Mit Blick auf die ökologischen und gesundheitlichen Schäden erscheine der Unterschied zwischen EURO-VI-Fahrzeugen und elektrisch betriebenen Fahrzeugen über alle externen Kostenkategorien summiert hingegen als deutlich zu gross, als dass der Abstand zwischen günstigster und zweitgünstigster Abgabekategorie gerechtfertigt wäre.

Vor diesem Hintergrund müssten die EURO-VI-Fahrzeuge in die drittgünstigste Abgabekategorie abklassiert werden oder die Differenz der LSVA-Abgabesätze wäre anderweitig an die reale Differenz der verursachten externen Kosten anzupassen, so die Regierung weiter. Diesbezüglich, findet sie, wäre die Vereinbarkeit mit dem Landverkehrsabkommen zu prüfen.

Kantonsregierung will Tarifabstufung nach Strassenhierarchie

Aus Sicht der Kantonsregierung soll eine Abstufung der Tarife nach Strassenhierarchie vorgesehen werden. Die neue Generation der Erfassungsgeräte erlaube diese Auswertung. Dem Datenschutz könne mit geeigneten Massnahmen Rechnung getragen werden. Ziel soll sein, dass der Schwerverkehr so weit wie möglich auf der Autobahn abgewickelt wird. Eine Bevorzugung des Nationalstrassennetzes – oder je nach Ausgestaltung auch Mehrkosten für das untergeordnete Netz – könne die Kosten für den Mehrweg aufgrund von Autobahnstrecken kompensieren.

Die Abstufung nach Strassenhierarchie Nationalstrassen – Kantonsstrassen – Gemeindestrassen ist in der aktuellen Vorlage nicht enthalten. Es sei aufzuzeigen, so die Kantonsregierung, wie die Routenwahl durch die LSVA verbessert werden kann.