Lohndeckel für Axpo-Chefs - Aargauer Regierung gleicher Meinung wie Grossräte

Lohndeckel für Axpo-Chefs - Aargauer Regierung gleicher Meinung wie Grossräte

In einer Motion verlangen die Fraktionen von SVP, SP, FDP (Sprecher Adrian Meier, Menziken), Mitte, Grüne, GLP und EVP eine Lohndeckelung für die Mitglieder der Konzernleitung der Axpo Holding AG.

Darum geht es genau: Mit der Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, sich mit seinen Anteilen der Axpo Holding AG (Axpo) dafür einzusetzen, dass die Gesamtvergütung für die Mitglieder der Konzernleitung der Axpo gedeckelt wird. Gemäss begründendem Text könnten sich die Fraktionen als Orientierungsgrösse für eine angemessene Entschädigung eine durchschnittliche Maximalhöhe inklusive Bonus von 1 Million Franken vorstellen.

Eine gleichlautende Motion haben auch die Fraktionen des Landrats des Kantons Glarus am 18. Dezember 2024 eingereicht. Im Kanton Thurgau ging eine Interpellation zu derselben Thematik ein. Im Kanton Zürich wurde Ende Januar 2025 ein dringliches Postulat betreffend Lohndeckelung eingereicht. Eine Mehrheit des Zürcher Kantonsrat möchte einen Lohndeckel von 1 Million Franken pro Geschäftsleitungsmitglied einführen.

Regierung erachtet Höhe der Vergütungen als nicht vertretbar

Jetzt zeigt sich die Aargauer Regierung mit einer Erklärung zur Entgegennahme der Motion aus dem Grossen Rat bereit. Sie antwortet, bereits mit der Medienmitteilung vom 20. Dezember 2024 habe sie dargelegt, dass sie die im Finanzbericht 2023/24 der Axpo dargelegte Höhe der Vergütungen als nicht vertretbar erachtet.

Die Axpo befand sich bis vor kurzem unter dem Rettungsschirm des Bundes, der die Auszahlung von Bonuszahlungen verbot. Der Rettungsschirm wurde von der Axpo zwar nie beansprucht und wurde mittlerweile wieder aufgehoben. Der Regierungsrat zeigte aber wenig Verständnis dafür, dass nach so kurzer Zeit rekordhohe Boni ausbezahlt werden.

Wiederholt darauf hingewiesen, bei der Höhe der Vergütungen mit Augenmass vorzugehen

In verschiedenen Eigentümergesprächen und Schreiben habe der Kanton Aargau die Axpo wiederholt darauf hingewiesen, bei der Höhe der Vergütungen mit Augenmass vorzugehen, heisst es in der Antwort auf die Motion weiter. Der Regierungsrat wünsche sich zudem von der Axpo als hundertprozentiger Staatsbetrieb vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung mehr Sensibilität gegenüber Politik, Wirtschaft und Bevölkerung.

Axpo-Statuten wurden bereits geändert

Der Regierungsrat beschloss, der Generalversammlung vom 17. Januar 2025 eine Statutenänderung zu beantragen, welche die Einflussnahme der Aktionäre auf die Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sichert. An der Generalversammlung vom 17. Januar 2025 wurde diesem Antrag zugestimmt. Art. 22 der Statuten lautet neu: "Die Generalversammlung genehmigt jährlich und gesondert die Anträge des Verwaltungsrates für die Ausrichtung folgender maximaler Gesamtbeträge: – die Vergütung des Verwaltungsrates für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung; – die Vergütung der Geschäftsleitung für das folgende Geschäftsjahr.

Der Verwaltungsrat kann der Generalversammlung zusätzliche Anträge in Bezug auf die gleiche oder andere Zeitperioden zur Genehmigung vorlegen. Genehmigt die Generalversammlung einen Antrag des Verwaltungsrates nicht, setzt der Verwaltungsrat den entsprechenden maximalen Gesamtbetrag oder maximale Teilbeträge fest. Dabei berücksichtigt er i) den beantragten maximalen Gesamtbetrag der Vergütung, ii) den Beschluss der Generalversammlung und iii) soweit bekannt, die wesentlichen Gründe für den ablehnenden Beschluss. Der Verwaltungsrat legt den oder die so festgesetzten Beträge derselben Generalversammlung, einer nachfolgenden ausserordentlichen Generalversammlung oder der nächsten ordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung vor.

Dessen ungeachtet kann der Verwaltungsrat Vergütungen vor Genehmigung durch die Generalversammlung ausrichten, unter Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung durch die Generalversammlung. Der jährliche Vergütungsbericht wird der Generalversammlung zudem zu einer Konsultativabstimmung unterbreitet. Der Verwaltungsrat erstellt jährlich einen Vergütungsbericht und unterbreitet diesen der Generalversammlung zu einer Konsultativabstimmung."

Art. 22 der Statuten wurde bereits im Rahmen der Ablösung des NOK-Gründungsvertrags erarbeitet. Sie wurde dem Grossen Rat am 23. Oktober 2019 mit der regierungsrätlichen Vorlage zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ohne das Nein der Schaffhauser Stimmbevölkerung zur Ablösung des NOK-Vertrags vom 18. August 2024 wäre die Statutenänderung an der Generalversammlung vom 17. Januar 2025 traktandiert und beschlossen worden, ohne dass der Kanton Aargau ein entsprechendes Traktandum hätte beantragen müssen.

Axpo: VR vergleicht mit ähnlichen Unternehmen

Gemäss Axpo überprüft deren Verwaltungsrat regelmässig die Vergütung der Geschäftsleitung und führt Vergleiche mit ähnlichen Unternehmen (vgl. Finanzbericht 2023/24 Axpo S. 156). Die Vergleichsgruppe bestehe aus europäischen Energieunternehmen, Schweizer Industrieunternehmen sowie Unternehmen des öffentlichen Sektors mit vergleichbarer Grösse und Komplexität. Auf der Grundlage dieser Vergleiche wurde die variable Vergütung der Geschäftsleitung ab dem Januar 2024 erhöht, um sie näher an das Marktniveau heranzuführen.

Generalversammlung kann jetzt maximalen Gesamtbetrag festlegen

Die neuen Statuten ermöglichen es den Eigentümern, für das der Generalversammlung nachfolgende Geschäftsjahr den maximalen Gesamtbetrag für die Vergütung der Geschäftsleitung festzulegen. Die Axpo habe anlässlich der Generalversammlung zugesichert, mit den Aktionären gemeinsam eine Lösung zu finden, die für die Eigentümer und ihr Unternehmen förderlich und nachhaltig ist, hesst es in der regierungsrätlichen Antwort weiter.

Ziel aus Sicht des Regierungsrats sind Anträge an die Generalversammlung, welche die Forderung der Motionärinnen und Motionäre einhalten. Gemäss Art. 11 der Statuten der Axpo können alle Aktionäre, die mindestens 10 % des Aktienkapitals vertreten, vom Verwaltungsrat eine solche verlangen. Demnach kann der Kanton Aargau mit einem Aktienanteil von rund 14 % eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen lassen.

Aargau muss sich mit anderen Aktionären absprechen

Um eine erfolgreiche Durchsetzung eines Lohndeckels zu gewährleisten, muss sich der Kanton Aargau zuvor mit den anderen Aktionären absprechen. Zu definieren sei, wie die zukünftige Entlöhnung ausgestaltet wird, heisst es weiter. Es brauche, wie von den Motionärinnen und Motionären angedeutet, nach wie vor einen gewissen Spielraum. Denkbar sei beispielsweise eine Bonuskomponente, welche die Erfüllung der Ziele einer Eignerstrategie berücksichtigen, sobald eine solche implementiert wird.

Regierungsrat erwartet von Axpo Führung politische Sensibilität

Darüber hinaus brauche es auch mit der Axpo eine Absprache über den Umgang mit Bestimmungen bei der Entlöhnung, welche noch in Kraft sind, respektive eine gewisse Kündigungsdauer besitzen. Der Regierungsrat wiederholt jedoch, dass er von der Axpo Führung die nötige politische Sensibilität erwartet.

Axpo befürchtet mit Deckelung Erschwernisse - Regierung nicht

Aus Sicht der Axpo wären die Vergütungen an die Konzernleitung mit der Deckelung nicht mehr marktüblich. Sie befürchtet laut Antwort der Regierung Erschwernisse, das nötige Kader mit den geforderten Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu finden, zu halten respektive intern zu rekrutieren. Dies könnte die Axpo mittelfristig in ihrer anspruchsvollen Entwicklung behindern. Der Regierungsrat teilt diese Bedenken nicht.

Die Erfahrung zeige, dass in der Grösse vergleichbare Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand diesbezüglich keine Einschränkungen erfahren und über kompetente Persönlichkeiten in den Führungsgremien verfügen. Die Regierung schliesst ihre Antwort mit folgender Einschätzung: "Die Axpo ist ein Unternehmen im öffentlichen Besitz und soll sich deshalb in Vergütungsfragen an anderen öffentlichen Unternehmen respektive dem Staat orientieren."